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Entschlüsselungspetition gegen das Duplomb-Gesetz: die 4 Gründe für seinen beispiellosen Erfolg

Das Duplomb-Gesetz hat letztlich eine äußerst perverse Wirkung: Indem es sich für die einfachste Lösung entscheidet, verzögert es die Suche nach Alternativen zu Pestiziden.

Warum dieser Rückschlag? Wahrscheinlich als Reaktion auf die Bauernbewegung 2024, die die Umweltstandards satt hatte und ständig mit einer Wiederaufnahme drohte. Doch diese Forderungen verschleiern ein tiefgreifendes Problem, das ich in meiner Arbeit zu identifizieren suchte: die Unvereinbarkeit von Umweltstandards und kommerziellen Anforderungen, die dazu führen kann, dass Erzeuger beim Einsatz von Pestiziden gegen das Gesetz verstoßen (beispielsweise indem sie die gesetzlich vorgeschriebene Dosis pro Hektar überschreiten).

Doch das Duplomb-Gesetz reagiert auf diese Wut auf doppelt vereinfachende Weise. Es wiederholt kritiklos die Forderungen der 2024-Bewegung – die Forderung nach dem weiteren Einsatz von Pestiziden ohne Alternativen, nach Flexibilität bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und nach einer Lockerung der Formalitäten hinsichtlich der Größe von Viehzuchtbetrieben und des Zugangs zu Wasser (Megabasins).

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Andererseits geht das Gesetz nicht auf die tatsächlichen administrativen Zwänge ein, die die Hersteller belasten (Erklärungen, Formalitäten aller Art). Vor allem geht es nicht an die Wurzel der Wettbewerbsverzerrungen, die auf supranationaler Ebene auftreten.

Um Verzerrungen zu reduzieren, sollten Zulassungsentscheidungen auf europäischer Ebene und nicht nur auf nationaler Ebene harmonisiert werden. Die Einführung von Spiegelklauseln in internationalen Handelsabkommen würde es ermöglichen, die Einfuhr von Lebensmitteln zu verbieten, die mit in Europa verbotenen Pflanzenschutzmitteln hergestellt wurden.

Bedrohungen für Anses

Handelt es sich bei dem Duplomb-Gesetz lediglich um ein weiteres Gesetz, das symbolische Signale an die Landwirte senden soll, oder ist es das Instrument einer noch tiefer gehenden regressiven Umweltpolitik?

Eine Bestimmung des Gesetzes rechtfertigt diese Besorgnis. Sie betrifft die Befugnisse der französischen Nationalen Agentur für Lebensmittelsicherheit (ANSES) hinsichtlich der Vermarktung von Pestiziden.

Zur Erinnerung: Vor 2014 erteilte das Landwirtschaftsministerium Pestizidzulassungen nach einer wissenschaftlichen Bewertung durch die Agentur. Damals übertrug der damalige Landwirtschaftsminister Stéphane Le Foll diese Befugnis an die ANSES, um mögliche Interessenabsprachen zwischen dem Landwirtschaftsministerium und den Interessen des Agrarsektors besser zu verhindern.

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Die Verfasser des Duplomb-Gesetzes erwogen verschiedene Möglichkeiten, die Macht der ANSES zu beschneiden und die Befugnisse des Landwirtschaftsministeriums wiederherzustellen. Angesichts der drohenden Rücktrittsdrohung des Direktors der Behörde wurde schließlich eine Kompromisslösung gefunden: Die ANSES wird im Falle einer Pestizidfreisetzung künftig stärker gegenüber den zuständigen Ministerien zur Rechenschaft gezogen.

Der Text sieht außerdem eine Liste vorrangiger Verwendungszwecke für Schädlinge vor, die das nationale Produktionspotenzial bedrohen. Die ANSES muss daher bei der Festlegung ihres Zeitplans für die Überprüfung von Marktzulassungen die Prioritäten des Landwirtschaftsministeriums berücksichtigen. Kurz gesagt: Die ANSES behält ihre Vorrechte, übt nun aber eine stärkere Kontrolle aus, obwohl es eigentlich nur um die Stärkung ihrer Befugnisse gehen sollte.

In den letzten Jahren hat das Landwirtschaftsministerium zahlreiche Versuche unternommen, seine Expertise zu untergraben. Im Jahr 2023 forderte es die ANSES ausdrücklich auf, ihr Verbot der wichtigsten Anwendungen des Herbizids S-Metolachlor aufzuheben. Trotz der Unvollständigkeit der Risikobewertung leistet die Agentur erhebliche Arbeit, um das wissenschaftliche Wissen über die Gefahren von Pestiziden zu konsolidieren, insbesondere durch ein in Europa einzigartiges Phytopharmakovigilanz-Netzwerk.

Das Duplomb-Gesetz scheint also den Wunsch zu signalisieren, zu der Zeit zurückzukehren, als das Ministerium die gesamte Agrarpolitik des Landes gemeinsam mit den Gewerkschaften verwaltete, wie es vor sechzig Jahren mit dem französischen Landwirtschaftsrat (CAF) der Fall war. Geht dies auf Kosten wissenschaftlicher Errungenschaften im Gesundheits- und Umweltbereich, wenn diese die landwirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit kurzfristig gefährden? Zukünftige politische Entscheidungen werden es ermöglichen, diese Frage mit größerer Sicherheit zu beantworten.

Bei diesem Artikel handelt es sich um einen Meinungsbeitrag, der von einem Autor außerhalb der Zeitung verfasst wurde und dessen Standpunkt nicht die Ansichten der Redaktion widerspiegelt.

Le Nouvel Observateur

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