2 Milliarden Budget für Neueinstellungen und mehr Prävention
Mit zusätzlichen zwei Milliarden für den Nationalen Gesundheitsfonds (NHF) soll vor allem das Hauptsymptom der Krankheit behoben werden, die unseren Nationalen Gesundheitsdienst lähmt: der Mangel an medizinischem Personal in den Krankenhäusern und im ganzen Land (vor allem Krankenpflegepersonal, aber auch Ärzte, vor allem in den Notaufnahmen). Die Arbeitsbedingungen – unattraktive Gehälter und stressige Arbeit – führen zunehmend dazu, dass diese Arbeitskräfte den NHS verlassen oder die Einstellungswettbewerbe weitgehend aussichtslos sind. Aus diesem Grund wird in der Haushaltsmaßnahme, die Gesundheitsminister Orazio Schillaci und sein Finanzminister Giancarlo Giorgetti gestern zu diskutieren begannen, die Priorität der zusätzlichen Mittel (die zusätzlichen vier Milliarden aus dem vorherigen Haushalt werden 2026 zur Verfügung stehen) auf das medizinische Personal gelegt: mehr Einstellungen, aber auch Anreize und attraktivere Karrierewege, wie dies auch im Ermächtigungsgesetz für die Reform der Gesundheitsberufe dargelegt wird, das auf die letzte Kabinettssitzung verschoben wurde und Ende August oder Anfang September wieder in Kraft treten soll. Neben der Bewältigung des Fachkräftemangels im Gesundheitswesen wird sich der Haushalt auch mit der Stärkung der Prävention – von Screenings bis hin zu Impfungen – befassen. Dafür sind derzeit 5 % des Nationalen Gesundheitsfonds vorgesehen. Wenn die zusätzlichen 2 Milliarden Euro bestätigt werden, dürfte dieser Betrag bis 2026 142 Milliarden Euro erreichen. Mittel- bis langfristig soll dieser Wert auf mindestens 7 % angehoben werden. Dies spiegelt sich auch in der Verpflichtung des Haushalts wider, Mittel für den Plan zur psychischen Gesundheit 2025–2030 bereitzustellen, den das Ministerium in den letzten Wochen der Konferenz der Länder und Regionen vorgelegt hat und für den derzeit praktisch keine Mittel zur Verfügung stehen.
Die von Schillaci geforderten zusätzlichen Mittel – Wirtschaftsminister Giorgetti äußerte gestern seine Bereitschaft, diese zu unterstützen – sollten zudem ausreichen, um die Gesundheitsausgaben im Verhältnis zum BIP knapp über der Schwelle von 6,3 Prozent zu halten und so den Vorwurf von Ressourcenkürzungen zu zerstreuen. Der Gesundheitsminister hatte bereits versucht, im letztjährigen Haushalt ein umfassendes Dreijahresprogramm zur Einstellung von 30.000 Ärzten und Pflegekräften auf den Weg zu bringen, erlitt dann aber einen Rückschlag, als das Vorhaben wegen begrenzter Mittel verschoben wurde. Dieses Programm könnte nun teilweise überarbeitet werden, zusammen mit einer Reihe von Anreizmaßnahmen für das Personal, die sowohl Notaufnahmen als auch weniger attraktive Fachgebiete (von Anästhesie bis Radiologie) abdecken sollten, darunter auch Assistenzärzte (junge Ärzte in der Ausbildung) und Pflegekräfte, die wahrscheinlich die am stärksten gefährdete Gruppe darstellen. Die Mittel würden somit der Reform der Gesundheitsberufe Substanz verleihen, die unmittelbar nach der Sommerpause auf den Weg gebracht werden soll. Zu dieser Reform gehört auch die Bestimmung zum strafrechtlichen Schutz von Ärzten, die endlich dauerhaft eingeführt werden sollte, wenn die jüngsten Verzögerungen des Justizministeriums überwunden werden. Sie beschränkt die Haftung von Ärzten auf Fälle grober Fahrlässigkeit bei Tötungsdelikten und schweren Verletzungen im Rahmen der medizinischen Versorgung.
Ein weiterer wichtiger Aspekt des Haushalts betrifft Arzneimittel, da die Ausgaben des Nationalen Gesundheitsdienstes für Medikamente weiterhin außer Kontrolle geraten und im Jahr 2024 fast einen Rekordwert von 23,7 Milliarden Euro erreicht haben, was einem Anstieg von 1,9 Milliarden Euro (8,6 % gegenüber dem Vorjahr) entspricht. Diese Gesamtausgaben übersteigen den Anteil des Nationalen Gesundheitsfonds für Arzneimittel um 3,3 Milliarden Euro, was 15,3 % der gesamten für das Gesundheitswesen bereitgestellten Mittel entspricht. Im vergangenen Jahr wurde versucht, diesen Schwellenwert um 0,4 bis 0,5 Prozentpunkte anzuheben, wodurch der Anteil des Pharmasektors am Nationalen Gesundheitsfonds auf 15,80 % käme. Die Regionen und das Ministerium für Wirtschaft und Finanzen blockierten dies jedoch. Auf dem Prüfstand steht auch der Rückzahlungsmechanismus, der vorsieht, dass die Hälfte der Ausgabenobergrenze von den Pharmaunternehmen getragen werden muss. Dieser Mechanismus kostete im Jahr 2024 2 Milliarden Euro und könnte den Unternehmen in diesem Jahr Kosten in Höhe von 2,5 Milliarden Euro bescheren. Dieses Instrument soll im konsolidierten Arzneimittelgesetz, das in den letzten Tagen von Gesundheitsstaatssekretär Marcello Gemmato vorgestellt wurde, grundlegend überarbeitet werden.
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