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40-Millionen-Ausschreibung in Kalabrien für den grünen und digitalen Wandel von KMU

40-Millionen-Ausschreibung in Kalabrien für den grünen und digitalen Wandel von KMU

Kalabrien konzentriert sich auf den ökologischen und digitalen Wandel, um die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu steigern: Durch technologische und industrielle Innovationen nutzt es Investitionsprogramme zur Unterstützung neuer Produktionsmodelle mit starken Auswirkungen auf die Beschäftigung. Im Namen der Nachhaltigkeit dürfen die finanzierten Aktivitäten jedoch gemäß dem von der EU eingeführten Grundsatz „Verursache keinen erheblichen Schaden“ („Do No Significant Harm“ – Dnsh) keine Auswirkungen auf die Umwelt haben.

Die öffentliche Ausschreibung im Wert von 40 Millionen Euro (finanziert mit europäischen Mitteln aus dem operationellen Programm Kalabrien 2021–2027 und dem Entwicklungs- und Kohäsionsfonds), die die regionale Abteilung für wirtschaftliche Entwicklung am 30. Juni ab 14.30 Uhr startet, zielt darauf ab, Investitionen zu unterstützen und anzuziehen sowie das Produktionsgefüge zu stärken, indem KMU und Großunternehmen im Einklang mit RIS3 bevorzugt werden, der Agenda für den wirtschaftlichen Wandel, die die Wirksamkeit der öffentlichen Forschungs- und Innovationspolitik verbessern soll.

Die Förderung wird als Kapitaleinlage gewährt und basiert auf einem einheitlichen Evaluierungsverfahren. Sie umfasst 10 Millionen Euro für KMU zur Förderung nachhaltigen Wachstums. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhalten zudem 15 Millionen Euro für Innovation sowie Forschungs- und Entwicklungsprojekte. Der gleiche Betrag geht an Großunternehmen (FSC-Mittel 2021/2027). Je nach den von der Europäischen Kommission festgelegten Intensitäts- und Budgetgrenzen (AGB-Verordnung) sind unterschiedliche Auszahlungsprozentsätze vorgesehen.

Zu den Begünstigten zählen Aktiengesellschaften, Genossenschaften, Konsortien und unter den GI auch Unternehmen aus dem Tourismussektor. Die zugelassenen Maßnahmen betreffen die Schaffung neuer, die Erweiterung bestehender oder den Erwerb neuer Produktionseinheiten. Möglich sind eine Diversifizierung der Produktion und grundlegende Änderungen im Produktionsprozess. Unterstützt werden auch Innovationsprojekte wie die Entwicklung von Prototypen und Pilotprodukten. Zu den Ausgaben zählen unter anderem Maschinen, Anlagen und Ausrüstungen, der Erwerb von Firmengrundstücken oder Immobilien, aber auch Patente, Lizenzen, Know-how, Machbarkeitsstudien, technische Entwürfe und Arbeitsmanagement.

Antragsteller sind bei Verstößen gegen die Sozialversicherungsbeiträge, Informationen zur Mafiabekämpfung oder unzureichender wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit nicht förderfähig. Die Eintragung im Handelsregister der Handelskammer und der Betriebssitz bzw. die Produktionsstätte in der Region sind zum Zeitpunkt der Antragstellung oder der ersten Auszahlung der gewährten Beihilfe erforderlich. Gleiches gilt für die vollständige Verfügbarkeit der Immobilie, in der das Investitionsprogramm umgesetzt wird.

ilsole24ore

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