Ausschreibung für neue Konzession der Brenner-A22 ausgesetzt

Eine neue Wendung im Wettbewerb um die Vergabe der zukünftigen fünfzigjährigen Konzession für die Autobahn A22 Modena-Brenner (Autobrennero). Ein Dekret des MIT (Ministerium für Infrastruktur und Verkehr) hat das Ausschreibungsverfahren bis zum 30. November 2025 und in jedem Fall bis zum – wie im Text angegeben – Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union ausgesetzt. Das Dekret ist vom Generaldirektor des Ministeriums, Sergio Moschetti, unterzeichnet und trägt das Datum Donnerstag, den 26. Juni 2025. Die am 31. Dezember 2024 veröffentlichte Ausschreibungsbekanntmachung des MIT wurde in den letzten Monaten bereits mehrfach verlängert. Die letzte im Mai beschlossene Verlängerung verschob die Frist für die Einreichung von Interessenbekundungen der Konzessionsinteressenten auf den 30. Juni 2025 (12:00 Uhr).
Und vor wenigen Tagen formalisierte die Aktionärsversammlung der Brennerautobahn, des Unternehmens, das einen spontanen Vorschlag zur Projektfinanzierung vorgelegt hatte, um die Ausschreibung für die neue Konzession zu gewinnen, die Bewerbung mit der ausdrücklichen Erklärung: „Jetzt geht es darum, die Ausschreibung zu gewinnen.“
Das Rennen ist derzeit jedoch ausgesetzt.
Es ist klar, dass sich alles um das in der Bekanntmachung des MIT vorgesehene Vorkaufsrecht zugunsten des Auftraggebers (d. h. der Brennerautobahn) dreht. Hierzu heißt es in der Bekanntmachung: Sollte der Auftraggeber den Auftrag nicht erhalten, kann er innerhalb von fünfzehn Tagen nach Bekanntgabe der Vergabe sein Vorkaufsrecht ausüben und als erfolgreicher Bieter gelten, wenn er erklärt, die vertraglichen Verpflichtungen zu den vom erfolgreichen Bieter angebotenen Bedingungen zu erfüllen. Die Anerkennung des Vorkaufsrechts zugunsten des Auftraggebers wird erst nach Einholung der positiven Stellungnahme der Dienststellen der Europäischen Kommission im Einladungsschreiben bestätigt.
Offensichtlich beabsichtigt das MIT, vor der Durchführung der Ausschreibung zu prüfen, ob das Vorkaufsrecht zugunsten von Autobrennero mit den europäischen Rechtsvorschriften vereinbar ist. Am 22. Mai hatte die Generaldirektion Unternehmen und Industrie der Europäischen Kommission dem MIT eine Mitteilung übermittelt, in der sie „starke Zweifel an der Vereinbarkeit der in der Ausschreibung enthaltenen Bestimmung eines Vorkaufsrechts zugunsten des Projektträgers“ äußerte. Dieser wurde auf der Grundlage einer vorherigen Phase ausgewählt, die durch einen sehr großen Verwaltungsspielraum gekennzeichnet war und weder eine Verfahrensgarantie für Transparenz noch einen Schutz der Einhaltung der Grundsätze der Nichtdiskriminierung und Gleichbehandlung noch eine echte Öffnung für einen wirksamen Wettbewerb durch andere Wirtschaftsteilnehmer bot.
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