Der Berufung von Unicredit bezüglich der Goldenen Vollmacht wurde vom Verwaltungsgericht der Region Latium teilweise stattgegeben.

MAILAND – Das Verwaltungsgericht der Region Latium (TAR) hat der Berufung von UniCredit, die die Rechtmäßigkeit der staatlichen „Goldenen Macht“ bei ihrem Übernahmeangebot für Banco BPM anzweifelt, teilweise stattgegeben. Die Entscheidung ist Teil eines komplexen Urteils, das bereits ausführlich begründet wurde.
Zwei konkrete Punkte wurden akzeptiert: Einerseits die Forderung, „das von Banco BPM und UniCredit in Italien praktizierte Kredit-Einlagen-Verhältnis fünf Jahre lang nicht zu senken, um die Kreditvergabe an italienische Haushalte und KMU zu erhöhen“, wobei ausschließlich auf den Zeitpunkt Bezug genommen wurde; andererseits die Forderung, das Projektfinanzierungsportfolio auf dem aktuellen Niveau zu halten. Zwei weitere Aspekte der Goldenen Vollmacht, nämlich die Forderung, „das derzeitige Gewicht der Investitionen von Anima in Wertpapiere italienischer Emittenten beizubehalten“ und den Zeitrahmen für den Ausstieg von UniCredit aus den Finanzaktivitäten in der Russischen Föderation festzulegen, wurden nicht angesprochen.
Nun bleibt abzuwarten, wie UniCredit im Hinblick auf das laufende Übernahmeangebot für Banco BPM vorgeht. Eine Sitzung des Verwaltungsrats der Bank zur Beurteilung der Situation ist nicht ausgeschlossen. Das Übernahmeangebot läuft am 23. Juli aus, und die Entscheidung der EU-Kommission zur Vereinbarkeit der Goldenen Vollmacht mit EU-Recht steht noch aus.
La Repubblica