Nie mehr in Schlangen anstehen. Der Präsident hat eine neue Ära im Gesundheitswesen eingeläutet.

Die Änderung des Gesetzes über aus öffentlichen Mitteln finanzierte Gesundheitsdienstleistungen und bestimmter anderer Gesetze führt ein zentrales elektronisches Registrierungssystem im öffentlichen Gesundheitswesen ein.
Gemäß der Änderung wird es möglich sein, sich über das Online-Patientenkonto (IKP) im zentralen Registrierungssystem für einen Arzttermin anzumelden oder direkt beim Leistungserbringer – persönlich, telefonisch oder per E-Mail.
Bei der Registrierung können Patienten ihre Präferenzen angeben, z. B. den gewünschten Termin und Ort, einen bestimmten Arzt oder eine bestimmte Einrichtung. Das System schlägt automatisch den nächstmöglichen Termin vor.
Die Termine werden nach der Reihenfolge der Anmeldungen, der medizinischen Kategorie des Patienten, seinen Ansprüchen (z. B. dem Recht, Leistungen außerhalb der regulären Reihenfolge in Anspruch zu nehmen) und ausgewählten Kriterien vergeben.
Für jede Gesundheitsleistung wird eine gemeinsame Warteliste eingeführt. Sollte kein Termin verfügbar sein, werden Patienten auf eine zentrale Warteliste gesetzt, anstatt wie bisher auf separate Wartelisten, die von jeder Einrichtung geführt werden.
Der Patient bleibt auf der zentralen Warteliste, bis ein verfügbarer Termin für medizinische Leistungen frei wird, der den von ihm oder ihr festgelegten Kriterien entspricht.
Zunächst wird ab 2026 die zentrale elektronische Registrierung für Dienstleistungen in folgenden Bereichen gelten:
- Kardiologie,
- Brustkrebsprävention
- und zur Vorbeugung von Gebärmutterhalskrebs.
Das Leistungsspektrum wird schrittweise auf weitere Gesundheitsdienstleistungen ausgeweitet.
Medizinische Einrichtungen haben vom 1. Januar bis Ende Juni 2026 Zeit, sich am zentralen elektronischen Registrierungssystem zu beteiligen. Ab dem 1. Juli 2026 ist die Teilnahme am zentralen Registrierungssystem (für bestimmte Gesundheitsleistungen) verpflichtend.
Das Gesundheitsministerium möchte, dass ab dem 31. Dezember 2029 alle ambulanten Facharztleistungen in die zentrale elektronische Registrierung aufgenommen werden.
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