Die Chefs des Unternehmens haften für die Schulden. Die verhängten Strafen belaufen sich auf Millionen Złoty
Vorstandsmitglieder haften häufig für die Verbindlichkeiten des Unternehmens, wenn dessen Vermögen nicht ausreicht, um diese Verbindlichkeiten zu decken. Diese Haftung ist in Artikel 299 des Handelsgesetzbuchs geregelt. Nach Berechnungen der Beratungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Grant Thornton (GT) erließen Gerichte allein in den Jahren 2018–2024 auf dieser Grundlage 188 Urteile, in denen Vorstandsmitglieder zu Geldstrafen in Höhe von insgesamt 71 Millionen PLN verurteilt wurden. Die höchste verhängte Geldstrafe betrug 21,3 Millionen PLN. Wie GT jedoch betont, ist das Ausmaß des Phänomens noch größer, da nicht alle Urteile veröffentlicht werden.
RP