Europäische Hotels verklagen Booking.com und fordern Millionen Euro
Die Klage wird in den Niederlanden (dem Hauptsitz von Booking) eingereicht, was ein einheitliches und effizientes Verfahren gewährleisten soll. Alle Hotels, die Schadensersatz fordern, haben ihren Sitz in Europa, mit Ausnahme derjenigen, die bereits an ähnlichen Initiativen auf Länderebene teilnehmen . Neue Unternehmen können sich bis zum 31. Juli 2025 online unter www.mybookingclaim.com registrieren.
Praktisch jedes in Europa tätige Hotel kann sich der Klage anschließen. Die Kernfrage auf der Website lautet: „Hat Ihr Hotel zwischen 2004 und 2024 Gäste über Booking.com aufgenommen? Falls ja, ist es wahrscheinlich, dass ihm durch überhöhte Provisionen ein Schaden entstanden ist und er Anspruch auf Entschädigung hat.“
Branchenverbänden zufolge waren die Auswirkungen der Paritätsklauseln auf die Hotellerie erheblich. Laut Hotrec mussten Hotels überhöhte Provisionen zahlen, ihre Geschäftsfreiheit wurde eingeschränkt und die Kundenbeziehungen wurden beeinträchtigt. Besonders betroffen waren kleine, unabhängige Hotels, die über die geringste Verhandlungsmacht verfügten.
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Der Fall wird von einem Team erfahrener Anwälte bearbeitet, die auf Wettbewerbsrecht, Prozessführung und Wirtschaft spezialisiert sind – dieselben Anwälte, die im September 2024 zum siegreichen Urteil des EuGH geführt haben.
Booking.com: Hoteliers interpretieren Gerichtsurteil falschFür Booking.com ist der Widerstand der gesamten europäischen Hotelbranche ein schwerer Imageschaden. Der offene Aufruf an Hoteliers, sich massenhaft der Klage anzuschließen, drängt die Buchungsplattform in die Defensive. In einer Stellungnahme gegenüber dem Portal Hotel vor9 behauptet Booking.com, man habe „keine Informationen über europäische Klagen von Hotels“ und wirft Hotrec zudem „falsche und irreführende Interpretationen“ des EuGH-Urteils vor.