Julita Karaś-Gasparska: Familienstiftung? Das Finanzamt unterstützt sie eher
Die Familienstiftung gibt es seit zwei Jahren und erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Sie sichert die Stabilität des Erbes – das war der Zweck der Einführung dieser Regelungen. Sie kann aber auch zur Steueroptimierung genutzt werden, beispielsweise um selbst sehr große Vermögenswerte steuerfrei zu veräußern.
Interessanterweise tendieren die Steuerbehörden dazu, Familienstiftungen zu unterstützen, wie die positiven individuellen Auslegungen für Steuerzahler durch den KIS-Direktor und die Schutzgutachten des Leiters der KAS belegen. So stimmte die Behörde in einer der letztjährigen Auslegungen dem Antragsteller zu, dass Einkünfte der Stiftung aus dem Verkauf von Aktien von der Körperschaftsteuer befreit seien, selbst wenn der Verkauf dieser Aktien kurz nach ihrer Einlage in die Stiftung erfolgte. Die Stiftung kann daher Aktien mit der Absicht erwerben, sie schnell wieder zu verkaufen, und zahlt keine Einkommensteuer. Es muss lediglich eine wirtschaftliche Begründung für ein solches Vorgehen vorgelegt werden. Dass die Steuerbehörden Familienstiftungen hinsichtlich der Vermögensbildung, -vermehrung und der Begünstigung der nächsten Angehörigen des Stifters weitgehend steuerliche Vorteile zusprechen, wird im Artikel „Familienstiftung – eine vorübergehende Modeerscheinung oder Lösungen für Generationen“ beschrieben.
RP