Deutscher Minister: Wir werden eine Verschlechterung der Fluggastrechte nicht unterstützen
Dies würde laut Verbraucherorganisationen einen Verzicht auf rund 80 Prozent der derzeit gezahlten Entschädigungen bedeuten.
Die Europäische Kommission argumentierte bereits 2013, dass drei Stunden für Fluggesellschaften zu kurz seien, um Ersatzteile oder ein Ersatzflugzeug zu organisieren. Die aktuellen Regeln würden die Fluggesellschaften daher dazu ermutigen, Reparaturen durchzuführen (mehr Zeit) oder Flüge zu stornieren – was nicht im Interesse der Passagiere ist.
Fluggastrechte sind kein LuxusEine weitere wesentliche Schwäche der geltenden Vorschriften ist das Fehlen einer präzisen Definition „außergewöhnlicher Umstände“, was in der Vergangenheit bereits zu zahlreichen Gerichtsverfahren und abweichenden Urteilen geführt hat. Dies führte in der Folge zu ständigen Änderungen in der Auslegung der Vorschriften. In diesem Zusammenhang plant die Europäische Union, die Situationen, in denen keine Entschädigung geschuldet ist, genauer zu definieren. Berichten zufolge sollen auch Streiks, Erkrankungen der Besatzung und technische Probleme in diese Kategorie fallen.
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Verbraucherrechte sind kein Luxus, auf den man in wirtschaftlich schwierigen Zeiten verzichten kann (offenbar bezieht sie sich dabei auf die Situation in Deutschland – Anm. d. Red.) – betont Hubig. Sie kündigte an, sich für die Beibehaltung des Prinzips der Entschädigungszahlung ab einer dreistündigen Verspätung einzusetzen. Deutschland könne keine Regelung in Brüssel unterstützen, die einseitig die Interessen der Fluggesellschaften berücksichtigt, betont sie.
Neben den Regelungen zur Entschädigung bei verspäteten und annullierten Flügen gebe es auch Uneinigkeit über das Geschäftsmodell einiger Fluggesellschaften, die für größeres Handgepäck zusätzliche Gebühren erheben, erinnert das Portal.