Kann die Gültigkeit der Wahl angefochten werden? Bis zum 1. Juli wird alles entschieden

- Innerhalb von 14 Tagen wird die Nationale Wahlkommission eine Resolution zum Bericht über die Präsidentschaftswahlen verabschieden.
- Wahlproteste können erst nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Nationalen Wahlkommission eingelegt werden.
- Am Ende werde festgestellt, ob es Umstände gab, die die Gültigkeit der Wahlen hätten beeinträchtigen können, sagte der Vorsitzende der Nationalen Wahlkommission, Sylwester Marciniak.
Der Präsident der Nationalen Wahlkommission, Sylwester Marciniak, sagte in Bezug auf das Verfahren zur Einreichung von Wahlprotesten, dass Proteste erst nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Nationalen Wahlkommission – also innerhalb von 14 Tagen – eingereicht werden könnten .
Er betonte, dass die Nationale Wahlkommission innerhalb von 14 Tagen eine Resolution zum Bericht über die durchgeführten Wahlen verabschieden werde.
Dabei wird geprüft, ob Umstände vorlagen, die die Gültigkeit der Wahlen hätten beeinträchtigen können.Zum Abschluss erfolgt eine Stellungnahme dazu , ob Umstände vorlagen, die die Gültigkeit der Wahl hätten beeinträchtigen können.
- fügte er hinzu.
Beschlussfassung über die Gültigkeit oder Ungültigkeit der Präsidentschaftswahlen bis zum 1. JuliEr erinnerte daran, dass der Oberste Gerichtshof innerhalb von 30 Tagen eine Entscheidung über die Gültigkeit oder Ungültigkeit der Präsidentschaftswahlen treffen müsse.
Da heute der 2. Juni ist, sollte der Oberste Gerichtshof seiner Verpflichtung nachkommen und bis zum 1. Juli eine Resolution zu den Präsidentschaftswahlen verabschieden.
- sagte er.
Karol Nawrocki ist offiziell Präsident Polens. Die Nationale Wahlkommission verabschiedete eine ResolutionDie Nationale Wahlkommission hat die Wahl von Karol Nawrocki zum Präsidenten der Republik Polen öffentlich bekannt gegeben . Laut offiziellem Ergebnis erreichte Karol Nawrocki 50,89 Prozent. Stimmen; Rafał Trzaskowski erhielt 49,11 Prozent. Stimmen.
Basierend auf Kunst. 317 Paar 1 des Wahlgesetzes stellt die Nationale Wahlkommission fest, dass er bei der Wiederholungswahl am 1. Juni 2025 von den beiden Kandidaten für das Amt des Präsidenten der Republik Polen mehr Stimmen erhalten hat und gemäß Art. 127 Abschnitt 6 der Verfassung der Republik Polen und Art. 292 Paare 4 des Wahlgesetzbuches , Karol Tadeusz Nawrocki wurde zum Präsidenten der Republik Polen gewählt
- Der Vorsitzende der Nationalen Wahlkommission, Sylwester Marciniak, verlas den Text der Resolution.
Wie Marciniak vorlas, erhielt Karol Nawrocki 10.606.000 Millionen. 877 Stimmen und Rafał Trzaskowski 10 Millionen 237 Tausend. 286 Stimmen.
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