312 PLN pro Monat für Gas und Strom ohne Steuern. Einkommen spielt keine Rolle

- Rentner und Rentenempfänger, die den Status eines Veteranen haben, Opfer kriegerischer Repressionen waren oder Familienangehörige anspruchsberechtigter Personen sind, können einen nicht rückzahlbaren Stromzuschuss erhalten.
- Im Jahr 2025 beträgt der monatliche Betrag dieser Leistung 312,71 PLN und wird zusammen mit der Alters- oder Invaliditätsrente ausgezahlt.
- Der Zuschuss soll einen Teil der Kosten für den Strom-, Wärme- und Gasverbrauch eines Haushalts decken.
Angesichts steigender Stromrechnungen suchen viele Menschen nach jeder möglichen Hilfe. Eine Lösung ist die Energie-Flatrate. Dabei handelt es sich um einen nicht erstattungsfähigen Zuschlag , der einen Teil der Verbrauchskosten decken soll:
- Strom,
- Wärmeenergie,
- Gas
für grundlegende Haushaltszwecke.
Wer hat Anspruch auf die nicht erstattungsfähige Energiepauschale?- Veteranen und andere Anspruchsberechtigte - Rentner, Invaliden und Personen, die im Ruhestand eine Rente beziehen oder
Familienbeihilfe,
- Wehrdienstleistende, die in Kohlebergwerken, Steinbrüchen und Uranerzgewinnungsanlagen zwangsweise eingesetzt werden, sowie Baubataillone,
- Witwen von Soldaten, die zwangsweise beschäftigt waren und eine Rente oder Invalidenrente bezogen,
- Witwen oder Witwer – Rentner und Rentenempfänger, Hinterbliebene von Kriegsveteranen und andere berechtigte Personen.
Dies bedeutet, dass der Energiepauschbetrag vererbbar ist – im Todesfall des Berechtigten kann der Anspruch von dessen Ehegatten übernommen werden.
Welche Unterlagen muss ich für den Bezug der Energiepauschale einreichen?- einen Antrag auf die Energiepauschale erhalten Sie bei der Sozialversicherungsanstalt oder der landwirtschaftlichen Sozialversicherungskasse,
- eine Entscheidung des Leiters des Amtes für Kriegsveteranen und Unterdrückte, mit der bei Kriegsveteranen und Unterdrückten Zeiten der Kriegsveteranentätigkeit oder der Unterdrückten bestätigt werden, sowie bei Witwen und Witwern, mit der Ansprüche als Familienangehörige eines Kriegsveteranen bestätigt werden,
- eine Bescheinigung des Wehrdienstamtes über die Dauer und Art der Pflichtbeschäftigung im Rahmen des Wehrersatzdienstes – bei pflichtverpflichteten Soldaten –,
- eine Bescheinigung der zuständigen Militärbehörde – im Falle von Witwen von dienstpflichtigen Soldaten.
Ein Antrag auf die Energiepauschale kann jederzeit gestellt werden
- informiert die Sozialversicherungsanstalt.
Wenn Sie mehrere Leistungen der Sozialversicherungsanstalt ZUS beziehen, haben Sie Anspruch auf eine Energiepauschale.
Wie hoch wird die Energiepauschale im Jahr 2025 sein?Die Höhe der Energiepauschale wird vom Leiter des Amtes für Kriegsveteranen und Repressionsopfer jährlich bis zum 7. Werktag im Februar in einer Mitteilung bekannt gegeben. Die Mitteilung wird im Amtsblatt der Republik Polen, Monitor Polski, veröffentlicht. Die neue Höhe der Energiepauschale gilt ab dem 1. März des jeweiligen Jahres.
Ab dem 1. März 2025 beträgt der monatliche Betrag der Energiepauschale 312,71 PLN und wird zusammen mit der Alters- oder Invaliditätsrente ausgezahlt .
Die Auszahlung des Kapitals erfolgt zusammen mit der Rente bzw. Invaliditätsrente.
Die Gewährung ist nicht von der Höhe des Einkommens abhängig – es gibt keine Vermögenskriterien.
Das bedeutet, dass jede Person, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, den vollen Leistungsbetrag erhalten kann, unabhängig von ihrer finanziellen Situation oder der Höhe der Leistungen, die sie von der Sozialversicherungsanstalt ( ZUS ) oder der Sozialversicherungsanstalt ( KRUS ) erhält . Der Pauschalbetrag unterliegt zudem nicht der Besteuerung.
Was ist die Rechtsgrundlage der Energiepauschale?Die Energiepauschale wird nach Artikel 20 Absatz 2 Nummer 3 des Gesetzes über Veteranen und bestimmte Personen, die Opfer von Krieg und Nachkriegsrepressionen sind, gezahlt.
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