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Die Zahlungen beginnen am 2. Juni. 3.382 PLN pro Monat, unabhängig vom Einkommen

Die Zahlungen beginnen am 2. Juni. 3.382 PLN pro Monat, unabhängig vom Einkommen
  • Im Rahmen der Unterstützungsleistung können Sie 751, 1.127, 1.503, 2.254, 3.382 oder 4.133 PLN erhalten.
  • Dabei handelt es sich um eine Form der finanziellen Unterstützung, die sich an Menschen mit Behinderungen richtet. Die nächste Auszahlungsrunde beginnt in Kürze.
  • Wer kann diese Förderung beantragen und welche Kriterien müssen erfüllt sein? Hier sind einige wichtige Informationen.

Wie wir im WNP geschrieben haben, steht die Unterstützungsleistung Menschen mit Behinderungen zu, die:

  • mindestens 18 Jahre alt sind,
  • sind Staatsbürger Polens, der EU- oder EFTA-Staaten,
  • sich legal in Polen aufhalten und Zugang zum Arbeitsmarkt haben,
  • Sie leben in Polen,
  • erhalten Sie einen Bescheid, der den Förderbedarf auf 70 bis 100 Punkte festlegt.

Um Anspruch auf Leistungen zu haben, müssen Sie zunächst einen Antrag stellen. Sie werden von den dem Woiwoden unterstehenden Teams zur Beurteilung von Behinderungen in den Provinzen entgegengenommen.

Dann müssen Sie einen Antrag bei der ZUS einreichen. Dies erfolgt ausschließlich in elektronischer Form mittels:

  • PUE ZUS-Plattformen,
  • Informations- und Serviceportal Emp@tia auf der Website empatia.mpips.gov.pl,
  • elektronisches Banking.
3.382 PLN jeden Monat, unabhängig vom Einkommen. Die Zahlungen beginnen am 2. Juni

Die Höhe der Unterstützungsleistung richtet sich nach der Anzahl der erreichten Punkte und ist an die Höhe der Sozialrente gekoppelt.

Die Leistungshöhe beträgt:

  • ab 40 Prozent Sozialrente;
  • bis zu 220 Prozent Sozialrente;
  • Neben der jährlichen Indexierung der Sozialrente unterliegt auch die Höhe der Unterstützungsleistung einer jährlichen Indexierung.

Aufgrund der Leistungsindexierung ab dem 1. März 2025 stieg die Sozialrente auf 1.878,91 PLN.

In einer solchen Situation beträgt die Unterstützungsleistung:

  • 70-74 Punkte; 40 Prozent Sozialrente - 751,56;
  • 75-79 Punkte; 60 Prozent Sozialrente – 1.127,35 PLN;
  • 80-84 Punkte; 80 Prozent Sozialrente – 1.503,13 PLN;
  • 85-89 Punkte; 120 Prozent Sozialrente – 2.254,69 PLN;
  • 90-94 Punkte; 180 Prozent Sozialrente – 3.382,04 PLN;
  • 95-100 Punkte; 220 Prozent Sozialrente – 4.133,60 PLN.

Ab dem 1. Januar 2025 steht die Unterstützungsleistung mehr Menschen zur Verfügung . Bisher konnten sie nur von Menschen mit Behinderungen mit dem höchsten Unterstützungsbedarf beantragt werden.

  • Stufe I – ab 1. Januar 2024 – Unterstützungsleistung für Menschen mit Behinderungen mit dem höchsten Unterstützungsbedarf, d. h. von 87 bis 100 Punkten;
  • Stufe II – ab 1. Januar 2025 – Unterstützungsleistung für Menschen mit Behinderungen mit steigendem Unterstützungsbedarf, d. h. von 78 bis 86 Punkten;
  • III – die letzte Stufe – ab dem 1. Januar 2026 steht die Unterstützungsleistung Menschen mit Behinderungen mit anderen förderfähigen Unterstützungsbedarfsstufen, d. h. von 70 bis 77 Punkten, zur Verfügung.
Die Höhe der Unterstützungsleistung liegt zwischen 751 und 4.133 PLN pro Monat

Wichtig ist, dass die Unterstützungsleistung unabhängig vom Einkommen und von anderen Formen der Unterstützung, die Menschen mit Behinderungen erhalten, verfügbar ist .

Die Auszahlung der Unterstützungsleistung erfolgt am: 2., 4., 7., 9., 12., 14., 16., 18., 20. und 22. Tag des Monats.

Fällt der Zahlungstermin auf einen Feiertag, überweisen wir das Geld bereits am Vortag.

wnp.pl

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