Energiegenossenschaften – Potenziale, Herausforderungen und Ansiedlungsregeln

Eine Energiegenossenschaft ist eine Organisation, in der sich Energieverbraucher und -erzeuger zusammenschließen, die gemeinsam Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien wie Photovoltaik, Windkraftanlagen oder Biogasanlagen nutzen. Die erzeugte Energie kann von den Mitgliedern für den Eigenbedarf genutzt werden, ein eventueller Überschuss fließt in den Netzspeicher. Dieses Modell trägt dazu bei, Übertragungsverluste zu reduzieren, Kosten zu optimieren und die lokale Energiesicherheit zu erhöhen. Eine wesentliche Voraussetzung für die effektive Arbeit von Genossenschaften sind jedoch geeignete Abwicklungsmechanismen.
Schlüsselelemente des Abrechnungssystems
1. Vereinbarungen der Mitglieder mit dem Energieverkäufer
Jedes Mitglied der Genossenschaft (also Empfänger, Produzent oder Prosumer) muss vor dem Beitritt zur Genossenschaft eine umfassende Vereinbarung mit einem Energieverkäufer treffen. Wichtig ist, dass alle Mitglieder der Genossenschaft Verträge mit dem gleichen Energieversorger haben. Nach dem Beitritt zur Genossenschaft werden diese Vereinbarungen angepasst, um einen gemeinsamen Energieausgleich auf der Ebene der gesamten Gemeinde zu ermöglichen.
2. Rahmenvertrag zwischen der Genossenschaft und dem Energieverkäufer
Regelt die Zusammenarbeit zwischen der Genossenschaft und dem verpflichteten Verkäufer. Darin werden unter anderem das Format der Messdaten, die Art ihrer Übermittlung und die Informationspflichten der Parteien festgelegt. Es ersetzt nicht den Einzelvertrag, sondern ergänzt ihn.
3. Vertriebsvereinbarungen
Jeder Energieerzeuger muss einen entsprechenden Vertriebsvertrag mit dem Netzbetreiber abschließen. Dabei kann es sich je nach Umfang der Geschäftstätigkeit um Standardvertriebsverträge oder kommerzielle Ausgleichsverträge handeln.
4. Handelsausgleichsabkommen
Ab einer installierten Leistung von 400 kW müssen Erzeuger eine Vereinbarung abschließen, die die Regeln für den kommerziellen Ausgleich der ins Netz eingespeisten Energie festlegt.
Net-Metering – der grundlegende AbrechnungsmechanismusEnergiegenossenschaften rechnen nach dem Net-Metering-Prinzip ab:
- Stundenbilanzierung – Durch stündliche Messdaten lässt sich die verbrauchte und ins Netz eingespeiste Energiemenge exakt ermitteln.
- Rabattfaktor 1:0,6 – für jede ins Netz eingespeiste 1 kWh überschüssigen Stroms kann die Genossenschaft 0,6 kWh ohne zusätzliche Gebühren einziehen.

- Der Verteilnetzbetreiber (VNB) installiert bei jedem Genossenschaftsmitglied Fernablesezähler und übermittelt die Messdaten an den Verkäufer.
- Der Energieverkäufer rechnet auf Basis der Daten des VNB unter Berücksichtigung von Ausgleichs- und Rabattvereinbarungen ab und übermittelt die vom Betreiber erhaltenen Messdaten.
- Die Energiegenossenschaft erhält die Daten vom Verkäufer und führt die interne Abrechnung zwischen den Mitgliedern durch, indem sie Rechnungen für den verbrauchten Strom aus der Gemeinschaftsbilanz ausstellt.
Die Genossenschaft muss die jedem Mitglied – sowohl denen, die sie produzieren, als auch denen, die sie verbrauchen – zugewiesene Energiemenge und ihren Wert angeben. Ein zusätzliches Tool ist das sogenannte Online-Magazin , auf das alle Mitglieder Zugriff haben. Dabei gilt ein Rabatt von 1:0,6, das heißt, für jede ins Lager eingebrachte kWh Energie können Sie 0,6 kWh abziehen. Der Rest sind die Kosten für die „Speicherung“ der Energie im Netz.
Um die Abwicklung zu vereinfachen, können Genossenschaften beispielsweise spezielle Plattformen nutzen. die Energieplattform , die die Datenaggregation sowie die Erstellung von Energieabrechnungen und Rechnungen innerhalb der Genossenschaft automatisiert.
Vorteile für GenossenschaftsmitgliederGenossenschaftsmitglieder können von zahlreichen Privilegien profitieren:
- Geringere Energiekosten durch Ausgleichs- und Rabattsysteme.
- Befreiung von einem Teil der Verteilungsgebühren, der Gebühren für erneuerbare Energien, der Kapazitäts- und der Kraft-Wärme-Kopplungsgebühren.
- Befreiung von der Verbrauchsteuer, wenn die gesamte installierte Leistung der EE-Anlagen in der Genossenschaft 1 MW nicht übersteigt.
Bei der Abwicklung von Energiegenossenschaften ist die Zusammenarbeit vieler Akteure erforderlich, wie etwa der Genossenschaftsmitglieder, der Betreiber, der Verkäufer und der Aufsichtsinstitutionen. Obwohl die Formalitäten komplex sind, ermöglicht ein gut organisiertes Managementsystem der Genossenschaft, effektiv zu funktionieren und ihren Mitgliedern greifbare Vorteile zu bieten. In einer Zeit steigender Energiepreise und einer dynamischen Energiewende werden lokale Initiativen auf Basis erneuerbarer Energiequellen zu einem strategischen Element der nationalen Energiepolitik.
portalsamorzadowy