Regierungsvorschlag beendet Abwesenheit wegen Schwangerschaftsverlust

Die Regierung schlägt vor, das Recht auf dreitägige Arbeitsbefreiung wegen Verlusts einer Schwangerschaft abzuschaffen. Im Vorentwurf des Arbeitsrechtsreformgesetzes, den die Regierung diesen Donnerstag im Ministerrat verabschiedet und anschließend den Sozialpartnern vorgelegt hat, wird Artikel 38A des Arbeitsgesetzbuches, der dieses Recht für Väter vorsieht, als „aufgehoben“ aufgeführt.
Die derzeit geltende Maßnahme wurde im Januar 2023 in das Arbeitsgesetzbuch aufgenommen, nachdem die Sozialistische Partei einen Änderungsvorschlag zur Agenda für menschenwürdige Arbeit angenommen hatte. Sie ermöglicht Vätern und Müttern, die eine Fehlgeburt erleiden, eine gerechtfertigte Abwesenheit von bis zu drei aufeinanderfolgenden Tagen ohne Lohneinbuße. Die Maßnahme wurde als Ergänzung zum bestehenden Schwangerschaftsabbruchurlaub genehmigt, der Arbeitnehmerinnen Anspruch auf 14 bis 30 Tage Urlaub gewährt. Dieser Urlaub galt jedoch nicht für Fälle, in denen Ärzte der Ansicht waren, dass keine körperlichen Auswirkungen auf die Mutter entstanden sind.
Nach geltendem Recht darf eine Mutter drei aufeinanderfolgende Tage ohne Lohneinbuße von der Arbeit freistellen. Dieses Recht gilt auch für den Vater, allerdings nur, wenn die Mutter diese Zeit aus Trauergründen oder wegen eines Schwangerschaftsabbruchs in Anspruch nimmt. Um Anspruch auf diese Abwesenheiten zu haben, müssen Mutter und Vater ihren Arbeitgeber informieren und „so schnell wie möglich einen Nachweis über den angeblichen Umstand vorlegen, beispielsweise durch eine Bescheinigung eines Krankenhauses oder Gesundheitszentrums oder ein ärztliches Attest“.
Derselbe Vorschlag, der dem Observador vorliegt, sieht auch eine Änderung des Schwangerschaftsurlaubs vor. Die Regierung schlägt vor, dass „die Lebensgefährtin der Arbeitnehmerin die gesetzlich vorgeschriebenen Freistellungen zur Pflege eines Haushaltsmitglieds erhält“. Dies würde bedeuten, dass sie bis zu 15 Tage pro Jahr von der Arbeit freigestellt werden könnte, um dem Ehepartner „unzulässige und notwendige Hilfe im Krankheits- oder Unfallfall“ zu leisten. Diese Abwesenheiten sind zwar gerechtfertigt, können aber zu Lohneinbußen führen.
Das verabschiedete und den Partnern vorgelegte Dokument ist lediglich ein Ausgangspunkt für die Diskussion über Änderungen im Arbeitsrecht. Es folgen nun wochenlange Diskussionen und Verhandlungen mit den Sozialpartnern. Der Regierungsvorschlag sieht Änderungen an rund hundert Artikeln des Arbeitsgesetzbuches vor.
observador