Der Gesetzentwurf mit Regelungen zum Gesundheitssektor wurde von der Kommission angenommen

Der Vorschlag ergänzt das Gesetz über Geschäfte, die giftige und aktive chemische Substanzen verkaufen, die in Apotheken, im Kunsthandwerk und in der Landwirtschaft verwendet werden, um eine Bestimmung.
Dementsprechend müssen Pharmaunternehmen sämtliche Bewegungen von Humanarzneimitteln und Lebensmitteln für besondere medizinische Zwecke innerhalb der Lieferkette gemäß den vom Gesundheitsministerium festgelegten Verfahren und Grundsätzen an das Trackingsystem melden. Wer gegen diese Bestimmung verstößt, wird mit einer Geldbuße in Höhe des doppelten Lagerverkaufspreises aller betroffenen Produkte am Tag der Feststellung des Verstoßes belegt. Beim zweiten Feststellen desselben Verstoßes innerhalb eines Jahres erhöht sich die Geldbuße um das Einfache, beim dritten Feststellen wird dem Pharmaunternehmen die Lizenz entzogen. Pharmaunternehmen müssen Humanarzneimittel, Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke und Wirkstoffe gemäß den vom Ministerium festgelegten Verfahren und Grundsätzen lagern und verteilen.
🔹 Anadolu Agency für aktuelle Entwicklungen, spezielle Nachrichten, Analysen, Fotos und Videos
🔹 AA Live für sofortige EntwicklungenMit der Änderung des Gesetzes über die Ausübung der Medizin und der medizinischen Fachrichtungen können Ärzte, Zahnärzte und Fachärzte gemäß dem Facharztgesetz künftig in maximal zwei Gesundheitseinrichtungen und -organisationen arbeiten. Ärzte, Zahnärzte und Fachärzte gemäß dem Facharztgesetz werden in privaten Gesundheitseinrichtungen und -organisationen sowie an Stiftungsuniversitäten als Versicherte im Rahmen des Sozialversicherungs- und allgemeinen Krankenversicherungsgesetzes arbeiten, unabhängig davon, ob sie einen Vertrag mit der Sozialversicherungsanstalt oder öffentlichen Einrichtungen haben.
Die Einwilligung des Patienten oder, falls der Patient minderjährig oder geschäftsunfähig ist, der Eltern oder Erziehungsberechtigten für jegliche Art von chirurgischen Eingriffen durch Ärzte, Zahnärzte und Zahnärztinnen kann auch elektronisch eingeholt werden. Die elektronisch einzuholende Einwilligung wird über ein Informations- oder elektronisches Kommunikationsgerät eingeholt und erfolgt anhand von Ausweisdokumenten, die die Identität der betroffenen Person bestätigen, oder mithilfe biometrischer Methoden oder Methoden, die eine elektronische Identitätsprüfung ermöglichen. Die Verfahren und Grundsätze bezüglich der über ein Informations- oder elektronisches Kommunikationsgerät einzuholenden Einwilligungen werden vom Gesundheitsministerium nach Einholung der entsprechenden Stellungnahme der Behörde für Informationstechnologien und Kommunikation festgelegt.
Die Berufsbezeichnungen „Hebammenassistentin“, „Pflegeassistentin“ und „Mammographietechniker/in“ werden im Gesetz abgeschafft und die Berufsbezeichnungen „Zahnprothetiker/in“ und „Nuklearmedizintechniker/in“ geschaffen.
Regelungen zur HausarztmedizinDer Vorschlag sieht Regelungen vor, die sicherstellen sollen, dass in diesem Bereich tätige Allgemeinmediziner zu Fachärzten werden und die Zahl der Fachärzte für Allgemeinmedizin durch die Spezialisierung von Allgemeinmedizinern im Bereich der Allgemeinmedizin (SAHU) erhöht wird.
Demnach können Vertragsärzte, die bis zum 1. Januar 2035 gemäß dem Hausarztgesetz als Vertragsärzte tätig sind, im Rahmen der vom Facharztrat festgelegten Grundsätze eine Facharztausbildung zum Hausarzt absolvieren, ohne einer zentralen Einstufung auf Grundlage der Ergebnisse der Facharztprüfung zu unterliegen. Diese Ausbildung erfolgt im Fern- und/oder Teilzeitstudium und dauert mindestens sechs Jahre, Vertragsärzte, die vor Beginn der Ausbildung mindestens fünf Jahre als Vertragsärzte tätig waren, mindestens vier Jahre. Vertragsärzte, die eine Facharztausbildung zum Hausarzt absolvieren, erhalten während der Rotationsphasen an Bildungseinrichtungen zusätzliche Zahlungen aus dem revolvierenden Fonds, mit Ausnahme der Motivationszahlungen.
Im Zuge der Abschaffung der Berufsbezeichnungen „Gesundheitsassistent“ und „Gesundheitsassistent“ und der Einführung der Berufsbezeichnung „Zahntechniker“ werden die Ausbildungsgänge an den Berufsoberschulen für Gesundheitspflege neu geregelt. Die Status der Gesundheitsassistenten und Hebammenassistenten sowie der Absolventen dieser Ausbildungsgänge werden unter dem Titel „Gesundheitstechniker“ zusammengefasst.
Ab dem Inkrafttreten dieser Verordnung ist die Einschreibung in andere Ausbildungsgänge an Berufsfachschulen im Gesundheitswesen mit Ausnahme der Ausbildung zum Zahntechniker und Gesundheitspfleger nicht mehr möglich. Studierende, die bis zu diesem Datum in Ausbildungsgängen für Pflegeassistenten und Hebammenassistenten eingeschrieben waren, schließen ihre Ausbildung in den von ihnen gewählten Ausbildungsgängen ab und führen die Berufsbezeichnung Gesundheitspfleger. Absolventen der Ausbildungsgänge für Pflegeassistenten und Hebammenassistenten an Berufsfachschulen im Gesundheitswesen bis zum Inkrafttreten dieser Bestimmung führen ebenfalls die Berufsbezeichnung Gesundheitspfleger.
Ärzte, Zahnärzte und Fachärzte gemäß dem Gesetz über medizinische Fachrichtungen, die in privaten Gesundheitseinrichtungen und -organisationen sowie an Stiftungsuniversitäten arbeiten, müssen bis zum 1. Juni 2026 eine neue Arbeitserlaubnis für Arbeitserlaubnisse beantragen, die vor dem Inkrafttreten dieser Bestimmung ausgestellt wurden. Arbeitserlaubnisse von Personen, die bis zu diesem Datum keinen Antrag stellen, werden annulliert.
Hanfbasierte medizinische Produkte, Gesundheits- und Unterstützungsprodukte sowie KörperpflegeprodukteDem Gesetz über Arzneimittel und medizinische Präparate wird eine Bestimmung hinzugefügt, um die Sanktionen zu regeln, die verhängt werden, wenn die Bewegungen von Humanarzneimitteln und Lebensmitteln für besondere medizinische Zwecke innerhalb der Lieferkette nicht an das Verfolgungssystem für Lizenz- oder Genehmigungsinhaber gemeldet werden. Dementsprechend müssen Lizenz- oder Genehmigungsinhaber alle Bewegungen von Humanarzneimitteln und Lebensmitteln für besondere medizinische Zwecke innerhalb der Lieferkette gemäß den vom Gesundheitsministerium festgelegten Verfahren und Grundsätzen an das Verfolgungssystem melden. Wer gegen diese Bestimmung verstößt, wird mit einer Geldbuße in Höhe des doppelten Gesamtlagerverkaufspreises aller betroffenen Produkte am Tag der Feststellung des Verstoßes belegt. Bei Wiederholung des gleichen Verstoßes innerhalb eines Jahres erhöht sich die Geldbuße um das Einfache.
Mit der Änderung des Suchtstoffkontrollgesetzes werden die Zulassungs- und Registrierungsverfahren für medizinische Produkte, Gesundheits- und Pflegeprodukte auf Cannabisbasis künftig vom Gesundheitsministerium durchgeführt. Diese Produkte dürfen ausschließlich in Apotheken verkauft werden. Die Verfahren und Grundsätze für die Zulassung und den Verkauf dieser Produkte sowie für die Verarbeitung, Aufbereitung und Ausfuhr von Cannabis werden durch eine Verordnung geregelt, die das Gesundheitsministerium nach Rücksprache mit dem Innenministerium sowie dem Ministerium für Land- und Forstwirtschaft erlassen wird.
Mit der Änderung des Apotheker- und Apothekengesetzes werden auch spezielle medizinische Lebensmittel der Meldepflicht gegenüber dem Arzneimittelverfolgungssystem unterworfen. Demnach ist der Verkauf von speziellen medizinischen Lebensmitteln, ihre Rückgabe an das Apothekenlager, aus dem sie gekauft wurden, oder im Falle höherer Gewalt an andere Lager, ihr Austausch zwischen Apotheken und die Vernichtung abgelaufener oder verdorbener Lebensmittel meldepflichtig.
Bei Verstößen gegen die Vorschriften zum Großhandel mit Arzneimitteln und gegen die Meldepflicht gegenüber dem Arzneimittelverfolgungssystem für Apotheker wird eine Geldbuße in Höhe des doppelten Apothekenverkaufspreises aller betroffenen Produkte am Tag der Feststellung des Verstoßes verhängt. Bei Wiederholung des Verstoßes innerhalb eines Jahres erhöht sich die Höhe der Geldbuße im Rahmen dieser Bestimmung um das Einfache.
Mit der Änderung des Gesetzes über revolvierende Mittel für Gesundheitseinrichtungen und Rehabilitationseinrichtungen, die dem Gesundheitsministerium angegliedert sind, profitieren diejenigen, die in Gesundheitseinrichtungen und Organisationen, die dem Gesundheitsministerium angegliedert sind, und in angegliederten Einrichtungen des Ministeriums zusätzliche Zahlungen erhalten und dem Vorsitz der Gesundheitsinstitute der Türkei zugewiesen sind, im Rahmen des Gesetzes von der zusätzlichen Zahlung.
Regelungen zur OrganspendeUm die Zahl der Organspender zu erhöhen und die Beantragung von Organspenden einfacher und sicherer zu gestalten, wird das Gesetz über die Entnahme, Lagerung, Transplantation und Transplantation von Organen und Geweben geändert.
Wenn also eine Person mithilfe sicherer Tools zur Identitätsprüfung über das E-Government-Portal oder die vom Gesundheitsministerium eingerichteten Informationssysteme erklärt, dass sie ihren gesamten Körper oder Organe und Gewebe für Behandlungs-, Diagnose- und wissenschaftliche Zwecke vermacht, oder dies in einem offiziellen oder schriftlichen Testament festhält oder ihren Willen in Anwesenheit von zwei Zeugen darlegt, werden der Verstorbenen Organe oder Gewebe entnommen. Wenn der zu Lebzeiten vom Spender geäußerte Wille mit dem Willen seiner Angehörigen im Widerspruch steht, hat der Wille des Spenders Vorrang. Liegen keine solchen Bedingungen vor, werden Organe oder Gewebe der Verstorbenen mit Zustimmung des Ehepartners, der erwachsenen Kinder, der Eltern oder eines ihrer Geschwister, die zum Zeitpunkt des Todes bei ihnen waren, oder, falls diese nicht anwesend sind, mit Zustimmung eines bei ihnen gewesenen Angehörigen entnommen. Nach Notfallpatienten werden Ehepartner und Verwandte ersten Grades von Spendern, deren Organe jemand anderem transplantiert werden, bevorzugt, falls diese eine Organtransplantation benötigen.
Organspendeerklärungen werden gemäß dem Datenschutzgesetz im zentralen Registrierungssystem des Gesundheitsministeriums erfasst. Organspendeerklärungen werden den vom Spender zum Zeitpunkt der Erklärung angegebenen Personen gemeldet und vor Feststellung des Hirntods niemandem außer diesen Personen zugänglich gemacht.
Die Flächennutzungsverordnung enthält Regelungen zur Einrichtung von Notaufnahmestationen, Gesundheitszentren oder Familiengesundheitszentren in Parks, wenn dies erforderlich ist, und zur Erleichterung des Zugangs zu Notdiensten und primären Gesundheitsdiensten.
Dementsprechend wird in Parks mit einer Gesamtfläche von mehr als 2.500 Quadratmetern die Landzuteilung durch die zuständige Verwaltung oder das Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel auf Antrag des Gesundheitsministeriums für den Bau von Notfallgesundheitsstationen, Zentren für gesundes Leben und Familiengesundheitszentren vorgenommen, ohne dass gleichwertige Flächen zugeteilt und Änderungen am Bebauungsplan vorgenommen werden.
Das Zuteilungsverfahren wird in Parks mit einer Fläche zwischen 2.500 Quadratmetern und 5.000 Quadratmetern durchgeführt, wobei die temporären Gebäudeabmessungen nicht überschritten werden dürfen. In Parks mit einer Größe von mehr als 5.000 Quadratmetern wird die zugewiesene Fläche für zu errichtende Gesundheitseinrichtungen in der vom Gesundheitsministerium beantragten Fläche ausgeführt, wobei die doppelte Grundfläche nicht überschritten werden darf, vorausgesetzt, dass die Grundfläche 250 Quadratmeter beträgt, die Anzahl der Stockwerke 2 beträgt und die Gebäudehöhe nicht mehr als 7,50 Meter beträgt.
Die nach dieser Bestimmung zugeteilten Plätze und die hierfür errichteten Gebäude dürfen nicht übertragen oder anderweitig genutzt werden. Werden diese Plätze übertragen oder anderweitig genutzt, wird die Zuteilung widerrufen.
Laut dem Gesetzentwurf, der auch Regelungen für den Gesundheitssektor enthält, drohen gegen alle, die gefälschte Medizinprodukte auf den Markt bringen, auf dem Markt behalten oder in Betrieb nehmen, Verwaltungsstrafen zwischen einer und zehn Millionen Lira.
Private Gesundheitseinrichtungen dürfen keine Werbeaktivitäten durchführen, die über die Werbung und Information im Zusammenhang mit Gesundheitsdienstleistungen hinausgehen.
Werbe- und Informationsaktivitäten im Gesundheitswesen beschränken sich auf Adress- und Kontaktdaten, Arbeitstage und -zeiten, behandelnde Fachrichtungen, Berufs- und akademische Titel der angestellten Gesundheitsfachkräfte sowie gesundheitsschützende und -verbessernde Informationen im jeweiligen Gesundheitsbereich. Wer diese Grenzen überschreitet und irreführende, täuschende, gesundheitsgefährdende oder unlautere Wettbewerbshandlungen begeht, muss mit einer Geldbuße von bis zu 2 Prozent des Bruttoeinkommens des Vormonats, mindestens jedoch 100.000 Lira, rechnen.
Wer gefälschte Medizinprodukte auf den Markt bringt, auf dem Markt behält oder in Betrieb nimmt, muss mit Verwaltungsstrafen zwischen 1 und 10 Millionen Lira rechnen.
Gegen Personen, die medizinische Geräte außerhalb der vom Ministerium zugelassenen Orte und der festgelegten Verfahren verkaufen, bewerben, vertreiben und vermarkten sowie technische Dienstleistungen erbringen, werden Verwaltungsstrafen zwischen 500.000 und 5 Millionen Lira verhängt.
Die Verwaltungsstrafen im Rahmen der Verordnung erhöhen sich für jeden innerhalb eines Jahres festgestellten Rückfall um eins. Die türkische Arzneimittel- und Medizinproduktebehörde und der oberste Zivilverwalter der jeweiligen Region sind zur Verhängung der Verwaltungsstrafe befugt.
Mit den Änderungen am Grundgesetz für Gesundheitsdienste kann die türkische Arzneimittel- und Medizinproduktebehörde im Rahmen der Inspektion von Produkten und Dienstleistungen, die in ihren Aufgabenbereich fallen, alle Arten von Finanzinformationen und Dokumenten, einschließlich elektronisch erstellter, von natürlichen und juristischen Personen sowie öffentlichen Einrichtungen und Organisationen anfordern.
Das Gesundheitsministerium und seine angeschlossenen und verwandten Institutionen legen die Kriterien für Produkte und Dienstleistungen im Bereich der Gesundheitsinformatik und -technologie fest und entscheiden über deren Eignung. Darüber hinaus prüfen das Gesundheitsministerium und seine angeschlossenen und verwandten Institutionen medizinische Geräte, Produkte, Informationsmanagementsysteme, Software und Systeme, die Daten mit Informationsmanagementsystemen austauschen können, gemäß den in den einschlägigen Gesetzen festgelegten Bedingungen und den vom Ministerium festgelegten Verfahren und Grundsätzen.
Gemäß der Änderung des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen werden Regelungen erlassen, die sicherstellen sollen, dass die von der Präsidentschaft der türkischen Gesundheitsinstitute (TÜSEB) und von Unternehmen, deren Kapital zu mehr als der Hälfte der TÜSEB gehört, hergestellten medizinischen Produkte direkt von anderen im Gesundheitsbereich tätigen öffentlichen Verwaltungen gekauft werden können und dass der Bedarf der öffentlichen Verwaltungen rasch gedeckt werden soll.
Bußgelder für OptikerMit der Änderung des Optometriegesetzes werden Optiker verpflichtet, Aufzeichnungen über ihre Niederlassungstätigkeiten gemäß den vom Gesundheitsministerium festgelegten Verfahren und Grundsätzen zu führen.
Wer gegen die Vorschriften der Optiker verstößt, muss mit einer Geldstrafe zwischen 100.000 und 1 Million Lira rechnen.
Wenn die im Gesetz enthaltenen Verbote in den Bereichen „Optische Praxis“, „Optische Einrichtung“, „Verantwortlicher Leiter“, „Anwesenheit in der Einrichtung“, „Ausnahmen“, „Optischer Titel“, „Registrierung“ und „Prüfung“ innerhalb von 5 Jahren wiederholt werden, wird die Verwaltungsstrafe zweimal verhängt und der Optiker, der innerhalb dieses Zeitraums zum dritten Mal gegen die „Optische Praxis“ verstößt, wird für ein Jahr von der Ausübung des Berufs ausgeschlossen.
Der Vorschlag enthält im Einklang mit der Aufhebungsentscheidung des Verfassungsgerichts auch Regelungen zu den Optikerkammern und dem türkischen Optikerverband.
Demnach ist Optikern und Optikern, die keiner Kammer angehören, mit Ausnahme derjenigen, die in Haupt- und Festanstellungen in öffentlichen Einrichtungen und Organisationen sowie Unternehmen der öffentlichen Wirtschaft tätig sind, sowie Apothekern, die über eine Optikerzulassung verfügen und die pharmazeutische Tätigkeit gemeinsam am selben Ort ausüben, die Ausübung einer Berufstätigkeit untersagt.
Natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, die ein Optikergeschäft eröffnen und betreiben wollen, sind verpflichtet, ihr Geschäft innerhalb von 30 Tagen bei dem Handels- oder Gewerberegister, dem sie angeschlossen sind, anzumelden und im Registerblatt bekannt zu geben.
In jeder Provinz wird eine Kammer mit mindestens 150 registrierten Fachkräften gegründet. Die Kammern erhalten Rechtspersönlichkeit, indem sie ihre Gründung dem Gesundheitsministerium über den Zentralvorstand der Union melden.
Die Organe der Optiker-Optikerkammern bestehen aus der „Generalversammlung“, dem „Vorstand“ und dem „Disziplinarrat“.
Gemäß dem von der Kommission angenommenen Vorschlag wird zu diesen Gremien das „Audit Board“ hinzugefügt.
Die Mitgliederversammlung setzt sich aus den in der Kammer eingetragenen Mitgliedern zusammen und tagt einmal jährlich im September. Wird in der ersten Sitzung keine Mehrheit erreicht, findet am nächsten Tag eine Sitzung mit den aktuellen Mitgliedern statt.
Der Vorschlag legt die Anzahl der Mitglieder und Aufgaben der Generalversammlungen, Vorstände, Disziplinarräte und Prüfungsausschüsse der Augenoptikerkammern und Optikerfachbetriebe fest.
Vorschriften bezüglich des türkischen OptikerverbandesDer türkische Optikerverband besteht aus einer Großen Generalversammlung, einem Zentralen Vorstand, einem Zentralen Aufsichtsrat und einem Hohen Disziplinarrat. Die Große Generalversammlung setzt sich aus in den Generalversammlungen der Kammern gewählten Vertretern zusammen.
In den Generalversammlungen der Kammern werden aus den Reihen der Mitglieder, die über eine fünfjährige tatsächliche Berufserfahrung verfügen, zur Vertretung der Kammer in der Großen Generalversammlung fünf Vertreter für Kammern mit 150 Mitgliedern, fünf Vertreter für Kammern mit bis zu 300 Mitgliedern plus ein Mitglied für je 75 Mitglieder über 150 und sieben Vertreter für Kammern mit mehr als 300 Mitgliedern plus ein Mitglied für je 300 Mitglieder über 300 gewählt, ein Vertreter für die Große Generalversammlung und eine gleiche Anzahl von Ersatzvertretern.
Die Große Generalversammlung tritt alle zwei Jahre im November zusammen. Zusätzlich zur regulären Sitzung findet auf schriftlichen Antrag eines Drittels der Vertreter der Großen Generalversammlung oder des Zentralvorstands eine außerordentliche Sitzung statt. Kann in der ersten Sitzung keine Mehrheit erreicht werden, findet am nächsten Tag eine Sitzung in Anwesenheit der Vertreter statt.
Der Vorschlag legt die Aufgaben der Organe des türkischen Optikerverbandes fest.
Mit dem dem Optometriegesetz hinzugefügten Artikel werden Berufsangehörige, die ihren gesetzlichen und sonstigen berufsbezogenen Pflichten nicht nachkommen, Handlungen und Verhaltensweisen an den Tag legen, die nicht mit der Ehre des Berufsstandes vereinbar sind, oder gegen die Beschlüsse der Generalversammlung verstoßen, mit einem Verweis, einer Geldstrafe und einem Berufsverbot belegt. Die Vorschriften legen die Bedingungen für einen Verweis, eine Geldstrafe und ein Berufsverbot fest.
Lizenzierung und LizenzgebührenDer Vorschlag ändert das Gesetzesdekret Nr. 663 über bestimmte Vorschriften im Gesundheitsbereich im Einklang mit der Aufhebungsentscheidung des Verfassungsgerichts.
Dementsprechend wird für alle Arten von Lizenzen, Produktions- und Verkaufsgenehmigungen, Bescheinigungen der zuständigen Direktionen sowie vom Ministerium und seinen angeschlossenen Institutionen auszustellende oder zu genehmigende Genehmigungen und Zertifikate eine Gebühr von höchstens 2 Millionen Lira gemäß den vom Ministerium festzulegenden Tarifen erhoben. Diese Tarife werden jährlich um den gemäß der einschlägigen Bestimmung des Steuerverfahrensgesetzes für das Vorjahr festgelegten und bekannt gegebenen Aufwertungssatz erhöht und treten mit Wirkung zum Beginn des Kalenderjahres in Kraft. Für Dokumente, deren Beschaffung vom Ministerium empfohlen wird, darf jedoch keine Gebühr erhoben werden.
Lizenzen, die natürliche oder juristische Personen im Rahmen der Pläne des Ministeriums und seiner angeschlossenen Institutionen zur Erbringung bestimmter Dienstleistungen im Gesundheitsbereich oder zur Eröffnung von Krankenhäusern und ähnlichen Gesundheitseinrichtungen berechtigen, werden vom Ministerium und seinen angeschlossenen Institutionen zu einem per Auktion festgelegten Preis vergeben. Die Erteilung einer Lizenz ersetzt nicht die für die jeweilige Tätigkeit erforderliche Genehmigung oder Lizenz. Die Verfahren und Grundsätze der Lizenzerteilung werden vom Ministerium festgelegt.
Im Rahmen der Verordnung werden die aus Lizenzen und Genehmigungen eingenommenen Beträge je nach Relevanz als Einnahmen im allgemeinen Haushalt oder in den Haushalten angeschlossener Institutionen mit Sonderhaushalten verbucht; 75 Prozent der im Rahmen von Lizenzen eingenommenen Beträge werden als Einnahmen bei der International Health Services Corporation verbucht und 25 Prozent im allgemeinen Haushalt.
Der Vorschlag sieht Regelungen vor, die dafür sorgen sollen, dass auf Vertragsbasis angestellte Mitarbeiter aufgrund ihrer disziplinarischen Handlungen und Verhaltensweisen denselben Maßnahmen unterworfen werden wie andere Beamte mit vergleichbarem Status.
Den Gesundheitsbezirken mit einer Einwohnerzahl von über 100.000 wird die Zuweisung von Fachpersonal ermöglicht.
Apotheken, Pharmaunternehmen und Lizenz- oder Genehmigungsinhaber müssen die Aufzeichnungen über Arzneimittel, die sie vor dem 15. März 2025 an das Tracking-System gemeldet haben, aber nicht in ihrem tatsächlichen Bestand haben, oder die Aufzeichnungen über Arzneimittel, die sie nicht an das Tracking-System gemeldet haben, aber in ihrem tatsächlichen Bestand haben, innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung der Verordnung an das Tracking-System anpassen, indem sie die erforderlichen Meldungen an das Tracking-System senden. Ausgenommen sind Betäubungsmittel, Psychopharmaka und kontrollierte Medikamente. Wer Verstöße im Rahmen dieser Verordnung behebt, wird nicht mit Sanktionen belegt.
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