Wichtige Entscheidung im CHP-Kongressverfahren

Eine von der Generalstaatsanwaltschaft Ankara eingeleitete Untersuchung wegen des Vorwurfs der Wahlfälschung beim Kongress wurde am 3. Juni abgeschlossen. Die Anklage forderte Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren und ein politisches Verbot für zwölf Personen, darunter Ekrem İmamoğlu, gemäß Artikel 112 des Parteiengesetzes.
Das 26. Strafgericht erster Instanz in Ankara, das den Fall zunächst prüfte, entschied aufgrund des Ausmaßes der Straftat, den Fall an das Oberste Strafgericht zu verweisen. Die Generalstaatsanwaltschaft Ankara erhob jedoch Einspruch gegen diese Entscheidung. Am Ende des Verfahrens intervenierte das Regionalgericht Ankara und entschied einstimmig, dass das 26. Strafgericht erster Instanz in Ankara für die Verhandlung des Falls zuständig sei.
In der Entscheidung hieß es, dass der vorherigen Entscheidung über die Unzuständigkeit die Rechtsgrundlage fehle und dass diese Entscheidung aufgehoben werden müsse.
Timeturk