Der türkische Fußballverband gab bekannt, dass die Zahl der lizenzierten Vereine auf 32 gestiegen ist.

Laut einer Erklärung des türkischen Fußballverbands prüfte der Vorstand, der im Rahmen des nationalen Klublizenzierungssystems Bewertungen vornahm, die Bewerbungen der Klubs der drei Topligen Trendyol Super League, Trendyol 1. Liga und TFF 2. Liga nach sportlichen, fußballsozialen, infrastrukturellen, personell-administrativen, rechtlichen und finanziellen Kriterien.
🔹 Anadolu Agency für aktuelle Entwicklungen, spezielle Nachrichten, Analysen, Fotos und Videos
🔹 AA Live für sofortige EntwicklungenDer Vorstand, der zusammentrat, um Entscheidungen über die zweite Phase der nationalen Klublizenz zu treffen, erteilte Gaziantep FK und Corendon Alanyaspor aus der Trendyol Super League sowie Motolux 68 Aksarayspor, Sarıyer, Batman Petrolspor und Fethiyespor aus der 2. Liga nationale Lizenzen, nachdem sie ihre Mängel innerhalb der vorgegebenen Frist behoben hatten.
Damit erhöht sich die Zahl der für die Saison 2025–2026 lizenzierten Vereine von 26 auf 32.
In seinen ersten Bewertungen am 21. Mai hatte die Klublizenzierungskommission Beşiktaş, Çaykur Rizespor, Fenerbahçe, Galatasaray, Göztepe, ikas Eyüpspor, Kasımpaşa, RAMS Başakşehir FK, Reeder Samsunspor und Trabzonspor aus der Trendyol Super League sowie Uğur Okulları İstanbulspor UEFA-Lizenzen erteilt aus der Trendyol 1st League, Ankara Büyükşehir Belediyesi FOMGET, Beşiktaş JK United Payment, Fenerbahçe Petrol Ofisi, Galatasaray und Trabzonspor aus der Turkcell Women's Football Super League.
Der Vorstand hielt es auch für angemessen für Sipay Bodrum FK aus der Trendyol Super League, Ahlatcı Çorum FK, Alagöz Holding Iğdır FK, Manisa Football Club und Emre Gökdemir İnşaat Ankara Keçiörengücü aus der Trendyol 1st League, Beyoğlu Yeni Çarşı Sports Activities, Ankara Demirspor, Altınordu und Bulut Yeşil İnşaat Adana 01 Football Club SK und Karacabey Belediye Sports Clubs aus der 2. Liga von Nesine erhalten eine nationale Lizenz.
In derselben Sitzung verhängte der Vorstand gegen die Vereine, die ihre Mängel nicht beheben konnten, eine Geldstrafe und eine zweite 30-tägige Fristverlängerung. Dies geschah in Übereinstimmung mit den entsprechenden Artikeln der Anweisung, die die Sanktionen für Verstöße gegen die in Artikel 26/1 der Anweisung zur Klublizenzierung und finanziellen Nachhaltigkeit geregelten Kriterien festlegt.
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