Für EFT, Geldtransfers und Bargeldtransaktionen gelten neue Regelungen: 20 Zeichen lange Erklärungen sind erforderlich

Ziel ist es, strenge Maßnahmen zu ergreifen, um die Transparenz bei elektronischen Zahlungen , Geldtransfers und Bargeldtransaktionen über Finanzinstitute zu erhöhen, Informalität zu verhindern und die Sicherheit des Finanzsystems zu stärken.
Das Financial Crimes Investigation Board ( MASAK ) hat den Entwurf des General Communiqués des Financial Crimes Investigation Board, den es in diesem Zusammenhang erstellt hat, zur Stellungnahme vorgelegt.
Der Entwurf wurde mit dem Ziel erstellt, die Einhaltung der Standards der Financial Action Task Force (FATF) zu stärken und die wirksame Einhaltung nationaler und internationaler Verpflichtungen sicherzustellen. Der Entwurf berücksichtigt die in den FATF-Mitgliedsländern umgesetzten Ansätze zur Überwachung von elektronischen Zahlungen, Überweisungen und Bargeldtransaktionen, um Erträge aus Straftaten zu identifizieren, Schmuggel und Geldwäsche zu verhindern und die Schattenwirtschaft zu bekämpfen.
Ziel der Verordnung ist es, den reibungslosen Ablauf der täglichen Bargeldtransaktionen der Bürger sicherzustellen, die Transparenz zu erhöhen und das Vertrauen in das Finanzsystem sowie dessen Nachvollziehbarkeit zu stärken, und zwar mit minimalen Auswirkungen auf die allgemeinen Wirtschaftsaktivitäten.
NEUE TITEL WERDEN TRANSFERTRANSAKTIONEN DEFINIERENDem Entwurf zufolge werden die Finanzinstitute einige verschärfte Maßnahmen ergreifen.
Dementsprechend müssen Finanzinstitute die Bargeldtransaktionen ihrer Kunden genau überwachen und dabei besonders auf ungewöhnlich hohe und häufige Bargeldtransaktionen achten, denen ein klarer rechtlicher oder wirtschaftlicher Zweck fehlt oder die mit dem Kundenprofil unvereinbar sind. Finanzinstitute werden zudem die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um ausreichende Informationen über die Art der Transaktionen zu erhalten.
Banken sowie Zahlungs- und E-Geld-Institute bieten den Kunden bei EFT und Geldtransfers die am häufigsten verwendeten Transaktionsarten als Option zur Angabe der Transaktionsart an.
Allerdings müssen die betreffenden Optionen neben den von der Zentralbank der Republik Türkei (CBRT) festgelegten Überschriften für elektronische Überweisungen auch Begriffe wie „Zahlung für Immobilienkauf “, „Zahlung für Kraftfahrzeugkauf“, „Kreditzahlung“, „Geschenk-Spenden-Hilfe“, „Steuer-Abgaben-Gebühr“, „Entschädigungsversicherung“, „Anwaltsberatung-Consulting“, „Gesundheit“, „Krypto-Digitale Vermögenswerte“, „Glücksspiele-Wetten“, „Zahlungen für Unterhaltung-Social-Media-Kanäle“ enthalten.
Wählt der Kunde weitere Optionen wie „Sonstige“ oder „Einzelzahlung“, die keine konkreten Angaben zum Verwendungszweck der Überweisung enthalten, ist eine Transaktionsbeschreibung von mindestens 20 Zeichen erforderlich. Fehlt diese Beschreibung, wird die Überweisung nicht bearbeitet.
FÜR TRANSAKTIONEN ÜBER EINEM BESTIMMTEN BETRAG WIRD EIN FORMULAR AUSGEFÜLLT.Bei Bargeldtransaktionen zwischen 200.000 Lira und 2 Millionen Lira insgesamt oder in einem kombinierten Betrag bieten Finanzinstitute dem Kunden die am häufigsten verwendeten Transaktionsarten als Optionen zur Deklaration an. Wählt der Kunde Optionen wie „Sonstige“ oder „Einzelzahlung“, ist eine mindestens 20 Zeichen lange Beschreibung der Transaktion erforderlich.
Finanzinstitute verlangen für Beträge zwischen 2,1 Millionen Lira und 20 Millionen Lira das Ausfüllen eines „Bargeldtransaktionserklärungsformulars“. Werden auf diesem Formular, das keine konkreten Angaben enthält, die Optionen „Sonstige“ oder „Einzelzahlung“ ausgewählt, ist eine Erklärung von mindestens 20 Zeichen erforderlich.
Wenn der Transaktionsbetrag 20 Millionen Lira übersteigt, wird das Formular ausführlicher ausgefüllt und durch entsprechende Dokumente unterstützt.
Bei Veröffentlichung des Entwurfs tritt die Regelung am 1. Januar 2026 in Kraft.
BirGün