TC VIRANSEHIR 1. STRAFGERICHT ERSTER INSTANZ

Die Angeklagten sind der Sohn von Mohamad und Yusra, der syrische Staatsbürger Khuder JNEID, geboren am 18.03.1992 in Aleppo, wohnhaft im Barbaros-Viertel, Straße 12, Nr. 36/1, Kırıkhan/HATAY, und der Sohn von Mohamad und Yusra, der syrische Staatsbürger Malek JNEID , geboren am 01.01.1997 in Aleppo, wohnhaft im Barbaros-Viertel, Straße 12, Nr. 10, İç Kapı, Nr. 1, Kırıkhan/HATAY. Als Ergebnis des auf Grundlage von 2019/59 aufgezeichneten Prozesses entschied das 1. Strafgericht erster Instanz in Viranşehir mit seiner Entscheidung vom 01.02.2024, Aktenzeichen 2019/59, Entscheidungsnummer 2024/93, die Verkündung des Urteils wegen vorsätzlicher Körperverletzung gegen den Angeklagten Khuder JNEID auszusetzen. Es wurde beschlossen, die Verkündung des Urteils wegen vorsätzlicher Körperverletzung gegen Malek JNEID zu verschieben. Die an die Adressen der Angeklagten gesendeten Benachrichtigungen wurden ohne Ausnahme zurückgesandt. Es gab keine Adressen der Angeklagten, die Personen gaben keine Adressen an und es gab keine Kontaktnummer. Daher konnte die begründete Entscheidung nicht zugestellt werden . Es wurde beschlossen, sie gemäß Artikel 28/1 und 29 des Gesetzes Nr. 7201 per Bekanntmachung zuzustellen. Hiermit wird bekannt gegeben, dass die Bekanntmachung 7 Tage nach dem Veröffentlichungsdatum als zugestellt gilt und dass sie endgültig ist, wenn nicht innerhalb von 1 Woche gemäß Artikel 31 des Gesetzes Nr. 7201 ordnungsgemäß Berufung eingelegt wird. 02.07.2025
Pressenummer: ILN02255186 #ilan.gov.tr
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