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Überraschungsanwendung bei Juwelieren: In der gesamten Türkei verboten

Überraschungsanwendung bei Juwelieren: In der gesamten Türkei verboten

Die Wirtschaftspolitik der Türkei und die zunehmenden geopolitischen Risiken im Nahen Osten haben Millionen von Anlegern dazu veranlasst, sich erneut dem „sicheren Hafen“ Gold zuzuwenden.

Während der Anteil der Kartenzahlungen beim Goldkauf aufgrund der zunehmenden Nutzung von Kredit- und Bankkarten in den letzten Jahren zugenommen hat, hat das Schatz- und Finanzministerium damit begonnen, Juweliere hinsichtlich per Kreditkarte getätigter Goldtransaktionen zu untersuchen.

Wer Bargeld abhebt, dem drohen hohe Strafen. Die Bankenregulierungs- und -aufsichtsbehörde (BDDK) hatte im vergangenen Jahr ein Rundschreiben an die Banken verschickt, in dem es hieß, dass nur 25 Prozent des Kreditkartenlimits als Bargeldvorschuss genutzt werden dürften. Außerdem war die Laufzeit bei Ratenkreditgeschäften auf drei Monate begrenzt.

Die fragliche Entscheidung zwang Hunderttausende Bürger, die ihr Kreditkartenlimit nicht in Bargeld umwandeln konnten, zu Umwegen. Die am häufigsten genutzte Methode war jedoch die von Juwelieren angewandte „Cash-in“-Transaktion. Juweliere, die Gold per Kreditkarte verkauften und Minuten später vorgaben, dasselbe Gold erneut zu kaufen, das mit dem Kartenlimit gekaufte Gold in Bargeld umtauschten und dafür eine Provision erhielten, gerieten ins Visier des Schatz- und Finanzministeriums.

Während das Ministerium Strafverfahren gegen Juweliere eingeleitet hat, die Unregelmäßigkeiten bei ihren Transaktionen festgestellt haben, hat es Juweliere in allen 81 Provinzen der Türkei über die Berufskammern davor gewarnt, „Cash-Out“-Transaktionen durchzuführen.

Ihre Lizenzen werden storniert

Zwar wird darauf hingewiesen, dass Nutzer, die die fragliche unregelmäßige Transaktion durchführen, ebenfalls mit Sanktionen seitens der Banken rechnen müssen, die größten Einschränkungen und Kontrollen werden jedoch bei Juwelieren vorgenommen. Juwelieren, die die Wechseltransaktion nach der ersten Geldstrafe fortsetzen, wird die Lizenz entzogen.

SÖZCÜ

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