VOM TC MANAVGAT 3. ZIVILGERICHT ERSTER INSTANZ

DOKUMENT NR.: 2025/162 In Übereinstimmung mit der vorläufigen Entscheidung im Verfahren zur Bestimmung und Registrierung des Enteignungspreises, das vom Vertreter des Hauptklägers, der GENERALDIREKTION FÜR STRASSENBAHNEN, gegen die Personen eingereicht wurde, deren Namen in der Spalte „Beklagte“ in den Akten mit der unten angegebenen Hauptnummer aufgeführt sind; Im Rahmen des Baus der Provinzstraße Taşağıl-Beşkonak wurden die erforderlichen Verwaltungsverfahren gemäß Artikel 7 des Enteignungsgesetzes Nr. 2942 bezüglich der unbeweglichen Güter durchgeführt, deren Enteignung gemäß der Entscheidung im öffentlichen Interesse Nr. 2014/6 vom 15.01.2014 beschlossen wurde. Da keine Einigung erzielt werden konnte, wurde zunächst die Methode des günstigen Kaufs gemäß Artikel 8 des Gesetzes Nr. 2942, geändert durch Gesetz Nr. 4650, angewendet. Gemäß Artikel 10 desselben Gesetzes wurde bei unserem Gericht Klage auf Bestimmung und Registrierung des Enteignungspreises der unbeweglichen Güter eingereicht, deren Flurnummern und Eigenschaften in den unten nummerierten Akten aufgeführt sind. A) Gemäß Artikel 10/3-d des Enteignungsgesetzes Nr. 2942; Innerhalb der in Artikel 14 desselben Gesetzes festgelegten Frist kann ab dem Datum der Benachrichtigung oder Ankündigung innerhalb von 30 Tagen bei den Verwaltungsgerichten eine Klage auf Aufhebung der Enteignungstransaktion oder bei den ordentlichen Gerichten eine Klage auf Korrektur wesentlicher Fehler eingereicht werden. B) In den einzureichenden Klagen muss die Anfechtung an die GENERALDIREKTION FÜR STRASSEN gerichtet werden. C) Wenn diejenigen, die vor den Verwaltungsgerichten eine Klage auf Aufhebung der Enteignung einreichen, nicht nachweisen können, dass sie eine Klage eingereicht und eine Entscheidung zur Aussetzung der Vollstreckung erhalten haben, wird die Enteignung abgeschlossen und das unbewegliche Vermögen wird auf den Namen der enteignenden Verwaltung auf der Grundlage des vom Gericht festzulegenden Enteignungspreises registriert.
D) Die vom Gericht festgelegte Enteignungsgebühr wird im Namen des rechtmäßigen Eigentümers bei der Vakıfbank-Filiale in Manavgat hinterlegt. E) Den betroffenen Parteien wird gemäß Artikel 10 des Enteignungsgesetzes Nr. 2942 mitgeteilt, dass sie dem Gericht innerhalb von 10 Tagen ab dem Datum der Mitteilung und Bekanntgabe alle ihre Verteidigungsargumente und gegebenenfalls Beweise bezüglich des Gegenstands und des Wertes der Immobilie schriftlich mitteilen müssen. 02.05.2025
ahaber