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Eine neue Ära im Taxiwesen! Es wird nun obligatorisch sein

Eine neue Ära im Taxiwesen! Es wird nun obligatorisch sein

Die Finanzverwaltung (GİB) hat zu diesem Thema einen Entwurf eines allgemeinen Kommuniqués zum Steuerverfahrensgesetz erstellt. Ziel ist es laut der Zusammenstellung des Entwurfs, die Einhaltung des Dokumentensystems zu verbessern, die registrierte Wirtschaft zu unterstützen und die Möglichkeiten der Kartenzahlung durch die Ausweitung der Nutzung von Zahlungsaufzeichnungsgeräten der neuen Generation zu erhöhen.

In diesem Zusammenhang werden Taxifahrer verpflichtet, ein Zahlungsaufzeichnungsgerät der neuen Generation zu verwenden, das an vorhandene Taxameter angeschlossen wird.

EINSENDESCHLUSS 31. DEZEMBER

Dem Entwurf zufolge müssen Steuerzahler, die Personenbeförderungstätigkeiten in Taxis durchführen, die mit Taxametern ausgestattet sein müssen, bis zum 31. Dezember ein Zahlungsaufzeichnungsgerät der neuen Generation verwenden, das über bestimmte technische Merkmale verfügt, vernetzt ist und vom Schatz- und Finanzministerium zugelassen wurde.

Im Rahmen dieser Verpflichtung ist bei der Einrichtung eines neuen Steuerpflichtigen oder beim Austausch der verwendeten Taxameter die Verwendung eines zugelassenen und in Verbindung mit den Taxametern funktionierenden Geräts spätestens 30 Tage nach Beginn der Arbeiten oder dem Austausch des Taxameters vorgeschrieben.

Sollte die Personenbeförderung tatsächlich in diesem Zeitraum beginnen, muss ein vor Beginn der Personenbeförderung zugelassenes und mit Taxametern kompatibles Gerät zum Einsatz kommen.

Steuerzahler, die zwischen dem Datum des Inkrafttretens des Kommuniqués und dem ersten vom Ministerium im Rahmen des Kommuniqués angegebenen Genehmigungsdatum auf der Grundlage der Zuteilung neuer Kennzeichen ihre Tätigkeit aufgenommen haben, können ab dem 1. Juli 2026 mit der Nutzung von an das Taxameter angeschlossenen Geräten beginnen.

Technische Untersuchungen der Geräte und der damit verbundenen Taxameter werden von TÜBİTAK im Rahmen der von der Steuerverwaltung festzulegenden Grundsätze durchgeführt.

Mit dem Einschalten des Taxameters wird auch das Zahlungserfassungsgerät der neuen Generation gestartet. Nachdem der Fahrpreis auf dem Taxameter berechnet wurde, wird die Transaktion auf dem Gerät abgeschlossen.

Der Taxameter kann nicht unabhängig vom Zahlungserfassungsgerät arbeiten.

Nach der Gebührenberechnung und dem Abschluss der Transaktion ist die erneute Nutzung des Taxameters nach der Erstellung eines Belegs durch das Zahlungserfassungsgerät der neuen Generation möglich.

Darüber hinaus kann das Gerät nicht eigenständig und unabhängig vom Taxameter arbeiten. Die Betragsinformation wird automatisch vom Taxameter an das Zahlungserfassungsgerät der neuen Generation übermittelt und muss nicht manuell eingegeben werden.

Tele1

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