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Kündigungsgrund AfD-Mitgliedschaft? Karl Lauterbach befürwortet geplante Gesetzesänderung

Kündigungsgrund AfD-Mitgliedschaft? Karl Lauterbach befürwortet geplante Gesetzesänderung

Seit der Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch durch das Bundesamt für Verfassungsschutz wächst bei Parteimitgliedern die Sorge vor beruflichen Konsequenzen. Besonders bei jenen, die im öffentlichen Dienst tätig sind. Reine Panikmache? Keinesfalls. Denn schon jetzt werden Kontrollen durchgeführt, die nach und nach verschärft werden sollen, obwohl die Einstufung noch geprüft werden muss.

Wie der Spiegel berichtete, wurden in mehreren Bundesländern gesetzliche Regelungen auf den Weg gebracht, die den Zugang zum Staatsdienst für Angehörige extremistischer Organisationen einschränken sollen. In einigen Ländern müssen Bewerberinnen und Bewerber für den öffentlichen Dienst schon jetzt angeben, ob sie Mitglied der AfD sind.

Regelabfragen beim Verfassungsschutz ohne konkreten Anlass?

In Baden-Württemberg gehört die Abfrage, ob Bewerber einer extremistischen Organisation angehören, längst zur gängigen Praxis. Die AfD steht auf der entsprechenden Liste. Bayern hat nachgezogen, Rheinland-Pfalz wird die Abfrage in Kürze ebenfalls einführen.

Bewerber stehen somit vor der Wahl: Entweder sie bekennen sich zu ihrer Parteimitgliedschaft und riskieren eine Absage. Oder sie verschweigen sie in der Hoffnung, dass ihre Zugehörigkeit zur AfD unerkannt bleibt.

Andere Bundesländer setzen auf sogenannte Regelanfragen beim Verfassungsschutz. In Brandenburg betrifft das alle künftigen Beamten, in Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern etwa gezielt angehende Polizisten und Justizmitarbeiter.

Auch Schleswig-Holstein, Hessen und Hamburg planen, solche Verfahren gesetzlich auszuweiten. Der Trend ist eindeutig. In fast allen Bundesländern ist die Sicherheitsüberprüfung ohne konkreten Anlass inzwischen Realität oder auf dem Weg dorthin. Ein Vorgehen, das Ex-Gesundheitsminister Karl Lauterbach befürwortet.

Auf der Plattform X reagiert der SPD-Politiker auf die Recherche des Spiegel und schreibt: „Weshalb sollten Bürger, die in einer gesichert rechtsextremen Partei Mitglied sind, das Privileg haben, für den Staat als Beamte zu arbeiten? Wer unseren Staat, auch mit Mitteln der Demokratie, durch Hetze und Lüge zerstören will, ist kein Staatsdiener.“

Weshalb sollten Bürger, die in einer gesichert rechtsextremen Partei Mitglied sind, das Privileg haben, für den Staat als Beamte zu arbeiten? Wer unseren Staat, auch mit Mitteln der Demokratie, durch Hetze und Lüge zerstören will, ist kein Staatsdiener https://t.co/13TCs40683

— Prof. Karl Lauterbach (@Karl_Lauterbach) July 10, 2025

Und wie geht die AfD damit um? Sie mahnt zur Gelassenheit. Nach der Einstufung durch den Verfassungsschutz verschickte der Bundesvorstand eine vierseitige „Handreichung für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst“. Darin heißt es unter anderem: „Allein aus dem Grund, dass die AfD durch den Verfassungsschutz hochgestuft worden ist, können Beamte, Soldaten und Angestellte des öffentlichen Dienstes nach wie vor nicht aus dem Beamtenverhältnis oder aus dem Dienst entfernt oder gekündigt werden.“

Berliner-zeitung

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