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Gerichtsurteil: Keine Diskriminierung gegen Caster Semenya

Gerichtsurteil: Keine Diskriminierung gegen Caster Semenya

Die südafrikanische Mittelstreckenläuferin Caster Semenya ist durch die Regeln der Sportgerichtsbarkeit in ihrem Kampf gegen die sogenannte Testosteronregel in der Leichtathletik nicht diskriminiert worden. Das hat die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg entschieden.

Gleichzeitig habe Semenya in der Schweiz aber auch "kein faires Verfahren erhalten", hieß es im Urteil. Semenya wurde deshalb ein Schadensersatz in Höhe von 80.000 Euro zugesprochen.

"Der Kampf wird nie zu Ende sein", gab sich Semenya nach dem Urteil kämpferisch. "Solange es Ungerechtigkeit gibt", sagte die Südafrikanerin, werde sie "kämpfen". Sie nannte das Ergebnis aber "positiv". Das Urteil sei "eine Mahnung für die Verantwortlichen, dass die Prioritäten beim Schutz der Athleten liegen. Wir müssen die Athleten respektieren, wir müssen ihre Rechte an die erste Stelle setzen", so Semenya.

Langer Weg durch die Instanzen

Semenya ist eine intergeschlechtliche Frau, die bei ihrer Geburt als weiblich eingestuft wurde. Sie geht seit sieben Jahren dagegen vor, dass sie vom Leichtathletik-Weltverband World Athletics (WA) von bestimmten Rennen ausgeschlossen ist, weil sie sich weigert, medizinisch ihren Testosteronspiegel zu senken. Die 34-Jährige klagte allerdings vor dem EGMR nicht gegen den Leichtathletik-Weltverband, sondern gegen die Schweiz, die von WA in dem Fall unterstützt wurde.

Leichtathletin Caster Semenya im Trikot Südafrikas bei der WM 2022 in Eugene
Caster Semenya darf seit 2019 nicht mehr an allen internationalen Rennen teilnehmenBild: Christine Olsson/TT/IMAGO

Semenya hatte vor dem in Lausanne sitzenden Internationalen Sportgerichtshof CAS und dem Schweizer Bundesgericht als nächster Instanz zuvor vergeblich dagegen geklagt, dass sie als intersexuelle Sportlerin ihren natürlich hohen Testosteronspiegel künstlich senken müsste, um an internationalen Rennen wie den Olympischen Spielen oder Weltmeisterschaften teilnehmen zu können.

Der EGMR wies in seinem Urteil auf ein "strukturelles Ungleichgewicht" in der Sportgerichtsbarkeit hin. Semenyas Fall hätte eine "besonders strenge Prüfung" ihrer Persönlichkeitsrechte erfordert, allerdings sei diese vom Schweizer Bundesgericht nicht vorgenommen worden. Der Fall könnte daher nun an das Schweizer Bundesgericht in Lausanne zurückverwiesen werden.

Zweimal Olympiagold über 800 Meter

Semenya, die als Person mit "Abweichungen in der sexuellen Entwicklung (DSD)" eingestuft wird, hatte 2012 und 2016 Olympia-Gold über 800 Meter gewonnen, darf aber seit 2019 wegen der Testosteronregel nicht mehr bei internationalen Rennen über ihre Paradestrecke antreten.

Die Testosteronregel in der Leichtathletik stand von Beginn in der Kritik, der CAS verbot den entsprechenden Paragrafen 2015. Zum 1. November 2018 wurde daraufhin ein neues, seitdem immer wieder überarbeitetes Regelwerk eingeführt.

dw

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