NS darf Schaffner, der verbotenen Elektroschocker verwendet hat, nicht entlassen

NS erteilte dem Schaffner zunächst nur eine Verwarnung, entschied sich nach einer anschließenden Untersuchung jedoch schließlich für seine Entlassung. Dies geht aus zwei kürzlich veröffentlichten Urteilen des Bezirksgerichts Ostbrabant hervor.
Gewalttätiger VorfallDer 64-jährige Chefschaffner war seit 2008 für die Niederländische Eisenbahn (NS) tätig. In der Nacht zum Samstag, dem 16. März 2024, war er gemeinsam mit einem Kollegen in einen gewalttätigen Zwischenfall auf dem Bahnsteig des Bahnhofs ’s-Hertogenbosch verwickelt. Sein Kollege wurde von zwei männlichen Fahrgästen, die möglicherweise unter Drogeneinfluss standen, „sehr unangenehm“ behandelt, woraufhin es zu einer Schlägerei kam.
Der Schaffner zog daraufhin einen Elektroschocker aus der Tasche und aktivierte ihn, wobei ein knisterndes Geräusch entstand. Die beiden Fahrgäste wurden nicht getroffen, der Schaffner selbst hingegen wurde getroffen und verlor kurzzeitig das Bewusstsein.
ElektroschockerNach dem Vorfall wurde der Chefschaffner von der Polizei festgenommen und wegen des Besitzes eines verbotenen Elektroschockers mit einer Geldstrafe von 500 Euro belegt.
Doch damit nicht genug. Nach dem gewalttätigen Vorfall suspendierte die Niederländische Eisenbahn (NS) den Schaffner und leitete eine Untersuchung ein. Der Mitarbeiter gab an, den Elektroschocker in einem Park gefunden und ihn an diesem Tag versehentlich in seiner Tasche gehabt zu haben. Daher entließ die NS den Mitarbeiter nicht, sondern sprach lediglich eine offizielle Verwarnung aus.
Waffe früher in der TascheKurz darauf erhielt NS jedoch Hinweise darauf, dass die Angaben des Mannes unzutreffend waren. Weitere Ermittlungen ergaben, dass er die Waffe nicht gefunden, sondern von einem Kollegen erhalten hatte. Kollegen gaben zudem an, dass er die Waffe bereits zuvor besessen und zur Schau gestellt hatte.
Aufgrund der neuen Informationen wollte NS den Chefdirigenten mit sofortiger Wirkung entlassen. Eine einstweilige Verfügung des Bezirksgerichts Ostbrabant vom September 2024, die gestern veröffentlicht wurde, zeigt, dass dies nicht so einfach war.
BeweisenDas Amtsgericht gab NS allerdings die Möglichkeit, nachzuweisen, dass der Schaffner den fraglichen Elektroschocker bereits zur Arbeit mitgebracht hatte. Dies sei NS letztlich nicht gelungen, entschied das Amtsgericht.
Aus Aussagen von Kollegen, die im vergangenen Jahr vor Gericht unter Eid vernommen wurden, geht hervor, dass der Chefschaffner im Februar 2024 ebenfalls einen Elektroschocker bei sich getragen hatte. Er soll ihn einem Kollegen und einem Praktikanten während der Mittagspause gezeigt haben, als das Thema „schwierige Fahrgäste“ zur Sprache kam.
Andere WaffeDa die Beschreibungen jedoch zeigten, dass es sich höchstwahrscheinlich nicht um dieselbe Waffe handelte, wies das Amtsgericht die Kündigungsgründe der niederländischen Eisenbahn mit der Begründung zurück , der Mann habe die Waffe bereits seit März bei seiner Arbeit dabei gehabt.
Dies bedeutet letztlich, dass die NS den Chefdirigenten nicht entlassen darf. Sein Anwalt Tim Verhoeven sagt, sein Mandant sei „natürlich sehr erfreut“ über das Urteil, wolle sich aber nicht weiter dazu äußern. „Da er vollständig rehabilitiert wurde, gibt es für uns keinen Grund, Berufung einzulegen.“
NS konnte sich heute Nachmittag nicht zum endgültigen Urteil des Amtsgerichts äußern. Daher bleibt unklar, ob das Verkehrsunternehmen eine Berufung erwägt.
Im folgenden Video von Anfang 2024 ist zu sehen, dass NS-Schaffner zunehmend mit schwierigen oder aggressiven Fahrgästen konfrontiert werden:
RTL Nieuws




