674 PLN pro Monat und 7 weitere Leistungen. Bewerbungen ab 1. Juli möglich

- Ab dem 1. Juli können Eltern Leistungen aus der Familienbeihilfe und dem Unterhaltsfonds für den neuen Leistungszeitraum beantragen
- Es ist zu beachten, dass zur Aufrechterhaltung der Leistungskontinuität der Antrag bis Ende August 2025 gestellt werden muss.
- Anspruch auf Familienbeihilfe haben Eltern, die das Einkommenskriterium erfüllen: 674 PLN bzw. im Falle eines Kindes mit Anspruch auf Familienbeihilfe 764 PLN.
- Es ist erwähnenswert, dass die Voraussetzung für die Gewährung von Unterstützung aus dem Unterhaltsfonds die Unwirksamkeit der Vollstreckung des Unterhalts ist.
Wie Infor.pl erinnert, beginnt ein neuer Bezugszeitraum für Familienbeihilfe am 1. November und für Leistungen aus dem Unterhaltsfonds am 1. Oktober 2025. Elektronische Anträge auf diese Leistungen können ab dem 1. Juli 2025 gestellt werden. Wichtiger Hinweis: Um die Kontinuität der Leistungszahlungen aufrechtzuerhalten, muss der Antrag bis Ende August 2025 gestellt werden.
Bei der Höhe des Familiengeldes kommt es ganz auf das Alter des Kindes an:
- für die Jüngsten gibt es 95 PLN monatlich,
- für ein schulpflichtiges Kind 124 PLN monatlich,
- für ein erwachsenes Kind (bis 24 Jahre) 135 PLN pro Monat.
Gleichzeitig weist Infor.pl darauf hin, dass es verschiedene Ergänzungen zu den Leistungen gibt, die jedoch von der individuellen Situation abhängen. Es handelt sich um einmalige Leistungen:
- bei der Geburt eines Kindes (1.000 PLN),
- Beginn des Schuljahres (100 PLN).
Andere Leistungen können monatlich bezogen werden, beispielsweise für die Erziehung eines Kindes in einer Großfamilie (95 PLN monatlich für das dritte und jedes weitere Kind, das Anspruch auf Kindergeld hat).
Bei einem behinderten Kind ist der Zuschuss für die alleinige Erziehung höher. Darüber hinaus gibt es auch Zuschüsse für die Rehabilitation eines behinderten Kindes.
Familienbeihilfe und EinkommenskriteriumEs ist zu beachten, dass Eltern Anspruch auf Familienbeihilfe haben, die das Einkommenskriterium von 674 PLN erfüllen – das ist das Familieneinkommen pro Person. Gibt es in der Familie ein Kind mit Anspruch auf Familienbeihilfe, beträgt dieses Kriterium 764 PLN.
Infor.pl weist darauf hin, dass die Einkommensschwellen nicht jedes Jahr indexiert werden. Das Ministerium für Familie, Arbeit und Sozialpolitik hat daher im Jahr 2024 beschlossen, die Höhe der Familienleistungen und die Einkommenskriterien unverändert zu lassen. Die nächste Überprüfung der Familienleistungen soll 2027 erfolgen.
Instandhaltungsfonds für 2025/2026Auch die Einkommensvoraussetzung für Leistungen aus dem Unterhaltsfonds wurde nicht erhöht, sodass die aktuelle Schwelle bei 1.209 PLN liegt. Die maximale Höhe des Unterhaltsanspruchs entspricht dem aktuell festgesetzten Unterhalt, darf jedoch 1.000 PLN nicht übersteigen . Voraussetzung für den Erhalt der Unterstützung ist jedoch die Unwirksamkeit der Unterhaltsvollstreckung.
Leistungen aus dem Instandhaltungsfonds stehen (laut Infor.pl) zu:
- eine hierzu berechtigte Person bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres oder
- eine Person, die bis zum Alter von 25 Jahren eine Schule oder Universität besucht, oder
- bei Vorliegen eines Nachweises über eine erhebliche Behinderung unbefristet.
Urheberrechtlich geschütztes Material – Die Regeln für den Nachdruck sind in den Bestimmungen festgelegt.
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