ZUS erinnert: Die Unterstützung bei der Erlangung von Unterstützungsleistungen ist kostenlos

Die Sozialversicherungsanstalt (ZUS) appelliert an Menschen mit Behinderungen: Für die Unterstützung bei der Beantragung von Unterstützungsleistungen müssen keine Vermittler bezahlt werden. Anträge können online, in einer ZUS-Geschäftsstelle oder telefonisch eingereicht werden – völlig kostenlos. Experten warnen davor, dass einige Anwaltskanzleien ihren Mandanten exorbitante Gebühren berechnen und versuchen, zu weitreichende Vollmachten zu erhalten.
Die Sozialversicherungsanstalt ZUS erhält Berichte von Klienten, denen kostenpflichtige Unterstützung bei der Beantragung von Unterhaltsleistungen angeboten wird. Laut Karol Poznański, dem Sprecher der Institution, gab es Fälle, in denen die Anwaltskanzlei bis zu 10.000 PLN für die „Bearbeitung“ des Falls verlangte. Andere Vermittler versuchten, den Klienten den Gegenwert von sechs Monatsleistungen in Rechnung zu stellen und verlangten zusätzlich Vollmachten, beispielsweise zur Änderung von Kontonummern.
Unterstützungsleistungen stehen Personen über 18 Jahren zu, die bei alltäglichen Aktivitäten Hilfe benötigen. Die Anspruchsberechtigung für diese Leistungen und deren Zeitpunkt richten sich nach der Anzahl der vom Provincial Disability Assessment Team vergebenen Punkte:
87–100 Punkte – Bewerbungen ab 2024,
78–86 Punkte – ab 2025,
70–77 Punkte – ab 2026
Die ZUS betont, dass alle Formalitäten kostenlos erledigt werden können – online, in den Filialen oder über die Hotline. Die Institution rät zu äußerster Vorsicht: Lesen Sie Dokumente vor der Unterzeichnung sorgfältig durch, erteilen Sie Vollmachten nur an vertrauenswürdige Personen und geben Sie medizinische Unterlagen niemals an Fremde weiter.
Laut Daten vom August 2025 hatten bereits über 176.000 Menschen Anspruch auf die Unterstützungsleistung. Hinzu kommen 4.000 Angehörige, die ihre Arbeit aufgegeben haben, um Menschen mit Behinderung zu unterstützen und deshalb sozialversichert sind.
„ Die Leistung gilt für Menschen mit Behinderungen, daher können Sie Ihren Antrag selbstverständlich durch einen Bevollmächtigten stellen. Dies kann aber auch ein Familienmitglied oder eine andere nahestehende Person sein. Wir stellen einen solchen Bevollmächtigten auch kostenlos zur Verfügung“, erinnert Sprecher Karol Poznański .
Die ZUS empfiehlt Ihnen, sich bei Fragen direkt an die Mitarbeiter der Einrichtung zu wenden – die Unterstützung ist und bleibt kostenlos.
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