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Auszahlungen beginnen am 4. Juni. 4.134 PLN unabhängig vom Einkommen, monatliche Überweisungen

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Bereits am 4. Juni erhalten Anspruchsberechtigte eine monatliche Unterstützungsleistung, die zwischen 751 PLN und sogar 4.134 PLN liegen kann. Die Gewährung dieser Hilfen ist nicht von der Höhe des Einkommens abhängig.

Auszahlungen beginnen am 4. Juni. 4.134 PLN unabhängig vom Einkommen, monatliche Überweisungen
Die Unterstützungsleistung trat am 1. Januar 2024 in Kraft, als Donald Tusk bereits Premierminister war (Foto: PAP/Radek Pietruszka)
  • Im Jahr 2025 wird die Zahl der Anspruchsberechtigten auf Unterstützungsleistungen steigen, was einen breiteren Zugang zu dieser Form der finanziellen Unterstützung für Menschen mit Behinderungen bedeutet.
  • Ab dem 1. März 2025 beträgt die Unterstützungsleistung je nach im Bescheid festgelegtem Unterstützungsbedarf zwischen 751 PLN und maximal 4.134 PLN monatlich. Der nächste Auszahlungstermin für die Unterhaltsleistungen ist der 4. Juni.
  • Die Leistungsanträge werden von der Sozialversicherungsanstalt ZUS bearbeitet und die Gelder werden an festgelegten Terminen auf die Konten der Leistungsempfänger überwiesen: am 2., 4., 7., 9., 12., 14., 16., 18., 20. und 22. eines jeden Monats.

Ab dem 1. Januar 2025 steht die Unterstützungsleistung einem größeren Kreis von Menschen mit Behinderungen und unterschiedlichem Unterstützungsbedarf zur Verfügung. Die Einführung der Förderleistung erfolgt in drei Stufen ab 2024:

  • Stufe I – ab 1. Januar 2024 – Unterstützungsleistung für Menschen mit Behinderungen mit dem höchsten Unterstützungsbedarf, d. h. von 87 auf 100 Punkte
  • Stufe II – ab 1. Januar 2025 – Unterstützungsleistung auch für Menschen mit Behinderungen mit steigendem Unterstützungsbedarf, d. h. von 78 auf 86 Punkte
  • In der Stufe III – ab dem 1. Januar 2026 – steht die Unterstützungsleistung auch Menschen mit Behinderungen mit weiteren förderfähigen Unterstützungsbedarfsstufen, also von 70 bis 77 Punkten, zu.

Mit der Indexierung der Sozialrente zum 1. März 2025 wurde auch die Unterstützungsleistung für erwachsene Menschen mit Behinderungen erhöht.

  • Bis zum 28. Februar 2025 betrug die Sozialrente 1.780,96 PLN. Die Unterstützungsleistung betrug maximal 3.920 PLN und minimal 712 PLN.
  • Ab dem 1. März 2025 beträgt die Sozialrente 1.878,91 PLN, was einer Erhöhung der Unterstützungsleistung entspricht. Derzeit beträgt der Höchstbetrag 4.133,60 PLN und der Mindestbetrag 751,56 PLN .

Wie viel Geld erhalten Menschen mit geringerem Unterstützungsbedarf, die am 1. Januar 2025 Anspruch auf Unterstützungsleistung haben, monatlich?

  • Bei Levels von 78 und 79 Punkten beträgt die Auszahlung 60 %. Sozialrente – d. h. ab dem 1. März beträgt sie 1.126 PLN pro Monat.
  • Bei einem Unterstützungsbedarf auf dem Niveau von 85 und 86 Punkten beträgt er 120 Prozent. Sozialrente, d. h. ab dem 1. März einen Betrag von 2.253,60 PLN pro Monat.
Regeln für die Gewährung von Unterstützungsleistungen. Wer hat Anspruch auf staatliche Unterstützung?
  • Anspruch auf Unterstützungsleistung hat eine Person mit Behinderung ab 18 Jahren, die über einen Bescheid zur Feststellung des Unterstützungsbedarfs verfügt, in dem der Unterstützungsbedarf auf einer Stufe von 70 bis 100 Punkten festgestellt wurde. Dieser Bescheid wurde nach dem modifizierten System zur Bewertung der Behinderung ausgestellt und basiert auf dem Gesetz vom 27. August 1997 über die berufliche und soziale Rehabilitation und Beschäftigung behinderter Menschen.
  • Die Leistung wird unabhängig vom Einkommen der behinderten Person oder ihrer Familienangehörigen und ohne Einschränkungen hinsichtlich der Berufstätigkeit oder des Bezugs von Rentenleistungen gewährt.
  • Sie werden von der Sozialversicherungsanstalt zuerkannt und ausgezahlt. Damit eine behinderte Person die Leistung erhalten kann, muss sie jedoch zunächst eine Entscheidung des Provincial Disability Assessment Team (WZON) einholen, in der das erforderliche Unterstützungsniveau festgelegt wird.
  • Die Höhe der Unterstützungsleistung ist an die Höhe der Sozialrente gekoppelt und beträgt mindestens 40 %. bis zu 220 Prozent Sozialrente – abhängig vom Grad des Unterstützungsbedarfs, also der Anzahl der vergebenen Punkte im Bescheid der Landeskommission für die Feststellung der Behinderung.
  • Ab dem 1. März 2025 beträgt die Sozialrente 1.878,91 PLN. Dies bedeutet, dass die Unterstützungsleistung maximal 4.133,60 PLN und mindestens 751,56 PLN beträgt. Neben der jährlichen Indexierung der Sozialrente unterliegt auch die Höhe der Unterstützungsleistung einer jährlichen Indexierung.
  • Die Auszahlung der gewährten Unterstützungsleistung erfolgt ausschließlich bargeldlos auf das im Antrag angegebene Bankkonto.
  • Die Auszahlung erfolgt monatlich, jeweils am 2., 4., 7., 9., 12., 14., 16., 18., 20. und 22. eines jeden Monats.
  • Der Anspruch auf Unterstützungsleistung besteht grundsätzlich ab dem Monat der Antragstellung – und zwar für die Dauer der Geltungsdauer des Bescheids über die Feststellung der Unterstützungsbedürftigkeit, also bis zum Ende des Monats, in dem die Geltungsdauer dieses Bescheids endet.
Wovon hängt die Höhe der gewährten Unterstützungsleistung ab?

Die Höhe der Unterstützungsleistungen richtet sich nach der Höhe des Unterstützungsbedarfs und beträgt:

  • 95–100 Punkte – 220 Prozent Sozialrente;
  • 90-94 Punkte - 180 Prozent Rente,
  • 85-89 Punkte - 120 Prozent Rente,
  • 80-84 Punkte - 80 Prozent Rente,
  • 75-79 Punkte - 60 Prozent Rente,
  • 70–74 Punkte – 40 Prozent Rente.

Nach Angaben der Sozialversicherungsanstalt betrug die Zahl der Personen, denen von Januar bis November 2024 Unterstützungsleistungen ausgezahlt wurden, 70.400, und die Höhe der Zahlungen belief sich auf 2,231 Milliarden PLN.

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