Die Gemeinde, die während der Pandemie auf ihre Miete verzichtete, zahlt keine Mehrwertsteuer
Am Freitag fällte das Oberste Verwaltungsgericht (NSA) ein wichtiges Urteil für Kommunen, die auf einen Teil ihrer Einnahmen verzichteten, weil sie Unternehmern entgegenkamen, die sich aufgrund der Pandemie in einer schwierigeren Lage befanden und keine Miet- oder Pachtzahlungen einforderten. Es zeigt deutlich, dass die Kommune in einer solchen Situation keine Steuern verlieren sollte.
Stellt der Verzicht der Kommune auf die Einziehung von Forderungen eine Mehrwertsteuerermäßigung dar?RP