Neue Pflichten für Besitzer von Klärgruben und Hauskläranlagen. Jedes Gerät muss gemeldet werden

- In Jaworzno wurde festgelegt, dass der Betreiber einer Kläranlage, sofern eine Betriebsanleitung des Herstellers vorliegt, die Abfälle gemäß dieser Anleitung, mindestens jedoch alle 24 Monate, entsorgen muss. Für den Fall, dass die Kläranlage keine solche Anleitung hat, ist die Entleerung des Tanks mindestens einmal jährlich vorgeschrieben.
- Bereits am Freitag, dem 27. Juni dieses Jahres, treten in der Łódźer Gemeinde Sokolniki neue Vorschriften bezüglich der Häufigkeit der Entleerung von Klärgruben und häuslichen Kläranlagen in Kraft. In der Gemeinde Wieniawa (Woiwodschaft Masowien) gelten diese seit kurzem.
- Mit der Novellierung der Abwasserverordnung gilt für die Besitzer von Senkgruben und häuslichen Kläranlagen eine neue Meldepflicht. Jede Anlage muss im Gemeinderegister der Kommune gemeldet werden.
Am 29. Mai 2025 verabschiedete der Stadtrat in Jaworzno eine Verordnung zur Änderung der „Regelungen zur Aufrechterhaltung von Sauberkeit und Ordnung in der Stadt Jaworzno“. Demnach gelten ab dem 1. Juli dieses Jahres Änderungen hinsichtlich der Häufigkeit der Abfallentsorgung aus Klärbecken von häuslichen Kläranlagen.
„Bisher galt eine Allgemeinverfügung, nun gibt es eine Präzisierung“, teilt das Rathaus mit.
Mindestens alle 2 Jahre oder nach Anleitung. Mindestens einmal jährlich ohne Anleitung.Wenn die Kläranlage über eine Betriebsanleitung des Herstellers verfügt, muss der Betreiber die Abfälle gemäß dieser Anleitung entsorgen, jedoch mindestens alle 24 Monate . Wenn die Kläranlage keine solche Anleitung hat, ist die Entleerung des Tanks mindestens einmal jährlich (alle 12 Monate) vorgeschrieben .
„Die neuen Bestimmungen zielen darauf ab, das Kontrollsystem zu verbessern, den Umweltschutz zu verbessern und Situationen einzuschränken, in denen eine unsachgemäße Nutzung von Anlagen zu einer Gefährdung der Gesundheit führt“, erklärt der Stadtrat.

Gemäß der Anordnung des Bürgermeisters von Jaworzno werden das städtische Wirtschaftsamt und die Stadtwache die Umsetzung der neuen Vorschriften überwachen .
Besitzer von häuslichen Kläranlagen müssen daher:
- mit den Anweisungen des Herstellers vertraut sein (sofern vorhanden),
- Tanks regelmäßig und nach Bedarf leeren,
- Bewahren Sie Nachweise über die Entleerung (z. B. Quittungen der Entsorgungsunternehmen) auf, die bei einer Kontrolle benötigt werden können.
Einen Moment zuvor, am 27. Juni 2025, tritt der Beschluss des Gemeinderats von Sokolniki (Woiwodschaft Łódź) vom 29. Mai 2025 zur Änderung der „Regelungen zur Aufrechterhaltung von Sauberkeit und Ordnung in der Gemeinde Sokolniki“ in Kraft. Er sieht unter anderem eine Änderung der Häufigkeit der Entleerung von Klärgruben und Absetzbecken in der häuslichen Kläranlage vor.
Gemäß den Bestimmungen der neuen Verordnung muss die Häufigkeit der Entleerung eines abflusslosen Tanks der Menge der auf dem Grundstück anfallenden flüssigen Abfälle und dem Volumen des Tanks entsprechen , um die Kontinuität seiner Nutzung sicherzustellen und das Austreten von flüssigen Abfällen außerhalb des Tanks zu verhindern.
Bei ganzjährig genutzten, bewohnten oder unbewohnten Immobilien soll sie mindestens halbjährlich, bei einer Bewohnung bzw. Nutzung der Immobilie durch bis zu 4 Personen, bei mehr Personen mindestens vierteljährlich erfolgen.
Bei saisonal oder gelegentlich genutzten Immobilien sollte sie unmittelbar nach dem geplanten Nutzungsende in der Saison, mindestens jedoch einmal jährlich erfolgen .
„Der Eigentümer einer ganzjährig oder saisonal genutzten Immobilie ist verpflichtet, den Klärbehälter der häuslichen Kläranlage systematisch zu entleeren, ein Überlaufen des Klärbehälters zu verhindern und für Sauberkeit und Ordnung auf dem Grundstück zu sorgen. Insbesondere muss die Schlammentfernung gemäß den Anweisungen des Geräts, jedoch mindestens einmal im Jahr, erfolgen “, heißt es in der Entschließung des Gemeinderats von Sokolniki.
In der masowischen Gemeinde Wieniawa ist dies bereits eine neue Art der AbfallentsorgungIn der Gemeinde Wieniawa (Woiwodschaft Masowien) sind solche neuen Regeln im Zusammenhang mit der März-Resolution bereits in Kraft.
Die Häufigkeit der Entfernung flüssiger Abfälle aus abflusslosen Tanks sollte an den Bedarf angepasst werden, der sich aus der Menge des gesammelten Wassers und der Kapazität der Tanks ergibt, jedoch nicht seltener als einmal alle 3 Monate.
Bei Absetzbecken in häuslichen Kläranlagen sollte dies entsprechend der Betriebsanleitung des Gerätes, mindestens jedoch einmal jährlich, auch ohne entsprechende Anleitung, erfolgen.
Jeder Besitzer eines Sammelbehälters oder einer Hauskläranlage muss diese beim Gemeinderegister melden.Schätzungsweise 10 Millionen Polen (über 2 Millionen Haushalte) nutzen Klärgruben oder häusliche Kläranlagen.
