Der Fall, der in die türkische Geschichte eingehen wird: Er platzierte 144.000 Euro in seinem Intimbereich! Hier ist die Gerichtsentscheidung

Ein Fall, der in die türkische Rechtsgeschichte eingehen wird, ist abgeschlossen. Die 144.000 Euro, die der algerische Juwelier Salah Mennaoui in die Türkei geschmuggelt und in seinem Intimbereich platziert hatte, waren Gegenstand eines Rechtsstreits. Salah Mennaoui, ein 1951 geborener algerischer Staatsbürger, hatte von einem Arzt in seinem Land 288.500 Euro und zwei 100-Euro-Scheine in seinem Intimbereich platziert bekommen.
Mennaoui, der zu dieser Methode griff, weil in Algerien Beträge über 7.500 Euro meldepflichtig sind, reiste am 5. Juli 2017 vom Flughafen Istanbul aus ins Land ein. Nach dem Check-in im Hotel in Fatih begab er sich in ein Privatkrankenhaus in Bakırköy, da er das Geld nicht auf natürlichem Wege entfernen konnte. Genau 144.200 Euro wurden Mennaoui mit seinem Einverständnis durch einen chirurgischen Eingriff entnommen. Ärzte fanden das Geld in Form von in Gelatine gewickelten Rollen in Mennaouis Intimbereich und meldeten dies der Polizei, woraufhin Mennaoui in Gewahrsam genommen wurde. Die Staatsanwaltschaft Bakırköy leitete ein Ermittlungsverfahren ein.
„ICH KAUFE GOLD UND TEXTILPRODUKTE“
Salah Mennaoui, der von der Polizei verhört wurde, sagte, er werde nach dem Goldkauf in sein Heimatland zurückkehren. Mennaoui sagte: „Ich betreibe Gold- und Textilhandel. Ich betreibe ein Juweliergeschäft. Ich fahre oft nach Türkei. Jedes Mal bringe ich etwa 50.000 Euro mit. Mit dem Geld kaufe ich in der Türkei Gold und Textilien. Dieses Mal wollte ich eine größere Menge Gold kaufen.“
Das Geld wurde konfisziert und die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren ein.
Das Istanbuler Strafgericht für Friedensdienst beschlagnahmte das Geld im Rahmen des Verstoßes gegen das Antischmuggelgesetz. Die Generalstaatsanwaltschaft Bakırköy schloss die Ermittlungen am 13. Dezember 2017 ab, da die Geldeinfuhr aus dem Ausland nicht verboten sei, und übergab die Akte an die Generalstaatsanwaltschaft Istanbul. Drei Jahre nach dem Vorfall schloss auch die Generalstaatsanwaltschaft Istanbul die Ermittlungen am 17. November 2020 ab, ohne Anklage zu erheben.
Das Geld wurde zurückgegeben, aber es war verdammt
Das Geld wurde Salah Mennaoui zurückgegeben. Doch dann begannen die großen Probleme. Denn die Euro-Banknoten waren blutig und verzerrt, seit sie dem Touristen entnommen worden waren. Zudem fehlten die gesetzlichen Zinsen, die während der dreijährigen Beschlagnahmung angefallen wären. Aus diesem Grund reichte Mennaoui Klage gegen das türkische Finanzministerium ein und forderte die Beschlagnahmung von 500.000 Lira und 100.000 Lira als immateriellen Schadenersatz.
Ablehnung durch Amtsgericht und Berufung: „Selbstverschuldet“
Der Fall wurde vor dem Obersten Strafgericht Istanbul verhandelt. Das Gericht lehnte den Schadensersatzanspruch mit der Begründung ab, dass „der Kläger für den Geldschaden verantwortlich sei“. Die Strafkammer des Istanbuler Regionalgerichts bestätigte die Entscheidung ebenfalls.
Interessante Entscheidung des Berufungsgerichts: Der Staat sollte das Geld bezahlen
Die Akte wurde der 12. Strafkammer des Obersten Berufungsgerichts vorgelegt. Das Oberste Berufungsgericht hob die Entscheidungen der Vorinstanzen auf und entschied, dass dem Kläger der erlittene Schaden ersetzt werden müsse. In der Entscheidung hieß es, dass die Schäden, die durch die Sicherheitsmaßnahmen entstanden seien, vom Staat getragen werden müssten.
SIE ERHALTEN ZINSEN UND ENTSCHÄDIGUNG
Die endgültige Entscheidung erging im Fall eines Touristen, der auf ungewöhnliche Weise Geld in die Türkei eingeschmuggelt hatte. Das Kassationsgericht entschied, dass der Staat für den Schaden aufkommen muss, der durch den physischen Zustand des Geldes entstanden ist. Die Gesamtentschädigung von 600.000 Lira zuzüglich der für die Dauer der Beschlagnahmung anfallenden Zinsen solle von einem Sachverständigen berechnet und an Mennaoui ausgezahlt werden. Diese Entscheidung gilt als eines der seltenen Beispiele in der türkischen Justiz.
Quelle: Sabah
Tele1