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Im Amtsblatt veröffentlicht: Änderungen im Familienmedizingesetz! Neue Dienstleistungen in Familiengesundheitszentren

Im Amtsblatt veröffentlicht: Änderungen im Familienmedizingesetz! Neue Dienstleistungen in Familiengesundheitszentren

Laut einer Erklärung des Gesundheitsministeriums sind die neuen Regelungen des Familienmedizingesetzes am 15. Juni mit der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft getreten.

Nach der bisherigen Regelung durften Akupunktur- und Phytotherapie-Anwendungen von Hausärzten außerhalb der Arbeitszeit durchgeführt werden. Mit der neuen Regelung können diese Anwendungen nun auch an Wochenenden und Feiertagen durchgeführt werden.

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Es wird weniger sein als die Gebühr für Gesundheitseinrichtungen

Die Gebühren für die in den Familiengesundheitszentren genannten Leistungen sind niedriger als die Gebühren für Gesundheitseinrichtungen anderer Ebenen. Spezialberichte, die auf jeder Ebene gegen Gebühr bereitgestellt werden, können auch von den Familiengesundheitszentren gegen eine geringere Gebühr als die für andere Ebenen festgelegten Gebühren bezogen werden. Spezialberichte von Hausärzten sind gegen eine Gebühr gemäß der „Servicegebührenliste“ erhältlich. Berichte wie Ruheberichte, Berichte über die Rekrutierung im Zusammenhang mit dem Militärdienst (ASAL) und Heiratsberichte bleiben wie bisher kostenlos.

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AUSLÄNDER KÖNNEN BEZAHLTE DIENSTLEISTUNGEN VON ALLGEMEINMEDIZINISCHEN KLINIKEN IN ANSPRUCH NEHMEN

Darüber hinaus können Ausländer, für die in der Türkei keine besonderen gesetzlichen Bestimmungen zur Gesundheitsversorgung gelten (Ausländer ohne Aufenthaltserlaubnis), Gesundheitsleistungen gegen Zahlung einer Gebühr gemäß der Preisliste in Anspruch nehmen. Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis können gegen Zahlung einer Gebühr sechs Monate lang Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen. Ausländer mit besonderen gesetzlichen Bestimmungen (Personen unter vorübergehendem Schutz usw.) fallen nicht unter die neue Regelung. Ausländer dieser Gruppe erhalten die Leistungen weiterhin auf die gleiche Weise. Der „Preistarif für öffentliche Gesundheitsdienste“ für die in der Regelung enthaltenen Transaktionen wurde am 15. Juni 2025 von der Abteilung für Sozialversicherungsanträge der Generaldirektion für Gesundheitsdienste des Gesundheitsministeriums veröffentlicht. Zahlungen können je nach gewünschter Leistung des Familiengesundheitszentrums getätigt werden, indem Sie sich über die Website des Zahlungssystems des Gesundheitsministeriums in die elektronische Verwaltung einloggen. Darüber hinaus sind auf der Website im Bereich „Dokumente“ das Bürgerhandbuch, das Touristenhandbuch sowie die Verfahrens- und Grundsatzdokumente zu den kostenpflichtigen Leistungen der Hausarztmedizin abrufbar.

(DHA) Dieser Inhalt wurde von Sedef Karatay veröffentlicht

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