Überraschender Steuerschock für Bürger: Astronomische Erhöhung der Grundsteuer steht bevor!

Tuncay KAPUSUZOĞLU – Steuerberater
Die im Jahr 2026 zu entrichtenden Grundsteuerbeträge sind astronomisch gestiegen.
Die Mindestgrundstücks- und Quadratmeterwerte, die die Grundlage für die Berechnung der ab 2026 geltenden Grundsteuer bilden, wurden von den Bewertungskommissionen ermittelt und den zuständigen Bezirksvorstehern am 30. Juni mitgeteilt. Hier kam es zu dem für die Bürger schockierenden Sachverhalt: Die Entscheidungen der Bewertungskommissionen ergaben Erhöhungen der Mindestgrundstücks- und Quadratmeterwerte, die vielerorts den „Marktwert“ um mehr als das Zehnfache übertrafen. Die Grundsteuerzahler, die davon erfuhren, reagierten heftig. Darüber hinaus ist einem erheblichen Teil der Bevölkerung diese Situation noch immer nicht bekannt.
Das enorme Ausmaß des AnstiegsDie Mindestquadratmeterwerte von Grundstücken und Grundstücken, die die Grundlage für die Grundsteuer bilden, werden alle vier Jahre von Bewertungskommissionen festgelegt. Die letzte Festlegung erfolgte 2021 mit einer Umsetzung im Jahr 2022. Die Entwicklung der Inflation und der Wechselkurse, wichtiger Wirtschaftsindikatoren in unserem Land, zwischen 2021 und 2025 ist in der entsprechenden Tabelle dargestellt. Wie man sieht, liegen die Anstiege der Inflation und der Wechselkurse in der Volkswirtschaft zwischen 350 % und 525 %. Erhöhungen von über 1000 % bei den Entscheidungen der Bewertungskommission, die die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer festlegen, sind nicht normal.
WER IST IN DER KOMMISSION?Die Bewertungskommission, die den Wert festlegt, der die Grundlage für die Grundsteuer bildet, besteht aus dem Bürgermeister oder einem von ihm ernannten Beamten, einem befugten Beamten der betreffenden Gemeinde, zwei vom Kämmerer oder dem Leiter des Finanzamts ernannten Beamten an Orten, an denen es ein Finanzamt gibt, dem Leiter des Grundbuchamts oder einem von ihm ernannten Beamten, einem von der Handelskammer gewählten Mitglied, einem Mitglied, das die organisierte Industriezone vertritt, die sich auf die betreffenden Grundstücke bezieht, und dem Leiter des betreffenden Stadtteils oder Dorfs.
Bei dieser Struktur der Bewertungskommission kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Gemeinden bei der Festlegung der Beträge, die der Grundsteuer zugrunde liegen, eine klare und wirksame Rolle spielen.
WER ZAHLT NICHT?Personen ohne Einkommen (ausgenommen Personen unter 18 Jahren, die für ihren eigenen Unterhalt aufkommen müssen, Personen, deren Einkommen ausschließlich aus monatlichen Zahlungen der gesetzlich vorgeschriebenen Sozialversicherungsträger besteht, Veteranen, Behinderte, Märtyrer, Witwen und Waisen), die innerhalb der türkischen Grenzen eine einzelne Wohnung (einschließlich Nießbrauchsrechte) mit einer Bruttofläche von nicht mehr als 200 Quadratmetern besitzen, werden für diese Wohnungen mit einem Nullsteuersatz besteuert. Mit anderen Worten: Diese Personen zahlen keine Grundsteuer.
Die auferlegten Beschränkungen führen auch dazu, dass nur eine äußerst begrenzte Gruppe von Bürgern keine Grundsteuer zahlt.
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PROBLEME, DIE DURCH DIE ASTRONOMISCHE ERHÖHUNG DER GRUNDSTEUERN ENTSTEHEN:Auch wenn die Erhöhung der Grundsteuer eine kleine Unannehmlichkeit darstellt, stellt sie für die Wohlhabenden kein großes Problem dar. Das eigentliche Problem liegt bei den Eigenheimbesitzern, die auf Mieteinnahmen angewiesen sind und der unteren und mittleren Schicht mit geringem Einkommen angehören. Diese Bürger werden diese exorbitanten Beträge durch Einsparungen bei den Grundbedürfnissen decken. Zwar ist die Zahl der von der Grundsteuer befreiten Menschen äußerst gering, doch die Belastung für den Normalbürger geht weit über die Unannehmlichkeiten hinaus.
Es gibt Menschen mit geringem Einkommen, die zuvor bezahlbares Wohneigentum erworben haben, das nun überbewertet ist, und nun aufgrund der astronomischen Grundsteuer, die sie sich nicht leisten können, hilflos dastehen. In manchen Gegenden wurden die Grundsteuern bereits um über 1.000 Prozent erhöht, für 2026 ist eine Erhöhung geplant. Es kommt selten vor, dass eine so große Gruppe ihre Häuser allein wegen der Grundsteuer verkaufen muss.
Die astronomische Erhöhung der Grundsteuern verstößt gegen das Leistungsprinzip und den Grundsatz der Steuersicherheit. Das Leistungsprinzip verlangt, dass Steuern auf Grundlage der finanziellen Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen erhoben werden und dabei die wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen berücksichtigt werden. Dadurch wird eine gerechte und ausgewogene Verteilung der Steuern gewährleistet. Astronomische Grundsteuerbeträge belasten die finanziellen Ressourcen der Bürger.
Das Prinzip der Steuersicherheit bedeutet, dass Höhe, Festsetzung, Erhebungszeitpunkte und Methoden der Besteuerung sowohl für die Verwaltung als auch für den Einzelnen klar und eindeutig sein müssen. Durch klare und verständliche Steuervorschriften und -verfahren wird Willkür vorgebeugt. Plötzliche, willkürliche und astronomische Steuererhöhungen beeinträchtigen nicht nur die Pläne und Erwartungen aller Steuerzahler, sondern untergraben auch ihr Vertrauen in den Staat erheblich.
WAS KANN GETAN WERDEN?Grundsteuerzahler können innerhalb von 30 Tagen nach Bekanntgabe der Bescheide der Bewertungskommission im zuständigen Bezirksvorsteheramt und in der Gemeinde Klage gegen diese Entscheidung einreichen. Die Bescheide der Bewertungskommission zur Festlegung des Bemessungsbetrags für die Grundsteuer wurden dem Bezirksvorsteheramt am 30. Juni 2025 mitgeteilt. Da der 30. Juli in den gerichtsfreien Zeitraum fällt, können Klagen innerhalb von sieben Tagen nach dessen Ende eingereicht werden. Gemäß dem Verwaltungsverfahrensgesetz erstreckt sich der gerichtsfreie Zeitraum vom 20. Juli bis zum 31. August. Klagen, deren letzter Tag auf einen gerichtsfreien Tag fällt, können innerhalb von sieben Tagen nach dem 31. August eingereicht werden. In diesem Fall endet die Frist für die Einreichung einer Klage am 7. September 2025.
WER PROFITIERT?Der Kern der Sache ist, warum die Grundsteuerbemessungsgrundlagen von den Bewertungsausschüssen, auf die die Kommunen keinen direkten Einfluss haben, so übertrieben hoch angesetzt werden. Es ist bemerkenswert, dass die Regierung in dieser Frage gleichgültig bleibt und schweigt, während ein erheblicher Teil der Kommunen des Landes, insbesondere in den Ballungsräumen, von Oppositionsparteien geführt wird.
Die Bürger reagieren nun mit großer Bestürzung und heftigen Reaktionen auf die Höhe der Grundsteuer, die sie im Jahr 2026 zahlen müssen. Die Kritik richtet sich natürlich gegen die Gemeinden, die die Grundsteuer einziehen. Es ist klar, dass zahlreiche Klagen bei den zuständigen Finanzgerichten gegen die Entscheidungen der Bewertungskommission eingereicht werden.
Könnte dieser Prozess, der die oppositionellen Gemeinden erheblich belasten wird, letztlich zu einer Änderung der Steuererhebung im Jahr 2026 führen? Könnte die Grundsteuer, die 1986 unter Turgut Özals Ministerpräsidentenamt an die Gemeinden übergeben wurde, unter den richtigen Bedingungen wieder unter die zentrale Verwaltung gestellt werden? Wir müssen abwarten!
BirGün