Ärzte und Pflegekräfte: Wettbewerbe werden attraktiver, wenn Dienstwohnungen vorhanden sind.

Alle Branchenexperten sind sich der erheblichen Schwierigkeiten bewusst, mit denen Gesundheitsorganisationen bei der Rekrutierung von Gesundheitspersonal konfrontiert sind, insbesondere – wenn nicht ausschließlich – von Pflegekräften und Ärzten mit vier oder fünf Fachrichtungen. Die Auswahlverfahren sind entweder geschlossen oder erhalten eine völlig unzureichende Anzahl von Bewerbungen, um eine zuverlässige und dauerhafte Platzierung zu gewährleisten. Dafür gibt es im Wesentlichen zwei Gründe: einen allgemeinen – die Unfähigkeit der aktuellen Regelungen, den Bedürfnissen der Organisationen gerecht zu werden – und einen subjektiven und zyklischen – nämlich die mangelnde Attraktivität der Pflege- und Medizinberufe, die sich mittlerweile auf die Disziplinen Pathologie, Anästhesie und Intensivmedizin, Notfallmedizin, Geriatrie und Strahlentherapie beschränkt – um nur die kritischsten der zwanzig Bereiche zu nennen, für die das Haushaltsgesetz 2025 die Stipendien erhöht hat. In der jüngeren Vergangenheit gab es einige Versuche, wie beispielsweise im Fall der Region Toskana, die – trotz der Anwendung des berüchtigten Präsidialdekrets 483/1997 – mit der Aktion „Start-smart-Wettbewerb – Wasser/Land“ versuchte, das Verfahren auf spezifische Geschäftsbedürfnisse auszurichten und der Ausschreibung einen gezielten Zusatz beizufügen.
Kürzlich erschienen mehrere Presseberichte über zwei Initiativen, die die Anstellung der genannten Gesundheitsfachkräfte für den Nationalen Gesundheitsdienst (NHS) attraktiver machen könnten. Die erste, über die La Stampa am 22. Juni berichtete, betrifft die Initiative der Gemeinde Verbania, die im Rahmen ihres Immobilienveräußerungsplans ihre letzte noch unverkaufte Wohnung nicht mehr versteigern wird. Die Dreizimmerwohnung wird der lokalen Gesundheitsbehörde (ASL) der Provinz Verbania im Rahmen ihres Gesundheitsaufnahmeplans (PAS) angeboten. Diese Initiativen versucht die Gesundheitsbehörde mit Unterstützung der Bürgermeister umzusetzen, um Anreize für den Umzug von Gesundheitsfachkräften zu schaffen, da landesweit ein Mangel an Ärzten und Pflegekräften herrscht. Auch andere Gemeinden der Region haben in ihren Ausschreibungen die Möglichkeit genehmigt, einen Teil der kommunalen Wohnungen für Gesundheitsfachkräfte zu reservieren. Darüber hinaus enthält das regionale Gesetz über sozialen Wohnungsbau eine spezielle Bestimmung zur Zuweisung von Wohnraum an Polizei und Feuerwehr, und der aktuelle Notstand in den Krankenhäusern würde eine Einstufung von Gesundheitsfachkräften als solche durchaus rechtfertigen.
Die erwähnte Initiative ist jedoch keineswegs völlig neu, da auch die Frage der Bereitstellung von Personalwohnungen keineswegs neu ist. Bereits vor 21 Jahren enthielt der Landestarifvertrag (CCNL) für den ehemaligen Bereich IV vom 10. Februar 2004 in Artikel 22 Absatz 4 folgende Klausel: „Das Unternehmen kann auf eigene Kosten die Nutzung von Personalwohnungen für besondere Bedürfnisse im Zusammenhang mit der spezifischen Art der Aufgaben regeln, die zuvor festgelegte Kategorien von Führungskräften erfüllen.“ Eine identische Bestimmung war für den Sektor bereits in Artikel 27 Absatz 4 des Landestarifvertrags vom 20. September 2001 festgelegt worden, als das Gesundheitswesen einen gravierenden Mangel an Pflegekräften hatte. So wie es Universitätswohnungen gibt, sollten auch entsprechende Krankenhauswohnungen geschaffen werden: Es gibt interne Räume in den Unternehmensgebäuden, und mit etwas Weitsicht hätten Mittel aus dem PNRR oder sogar schon früher aus dem ESM genutzt werden können, obwohl einige sagten: „Wir brauchen sie nicht.“
Die zweite Neuigkeit kommt aus der Region Venetien (Regionalportal, Pressemitteilung Nr. 1148 vom 1. Juli) und betrifft die neue Maßnahme der Regionalregierung von Zaia, die diese erstmals zur Bewältigung der Personalkrise in den örtlichen Krankenhäusern vorgeschlagen hat. Dabei handelt es sich um einen jährlichen Zuschuss von 1.000 Euro für jedes der drei Studienjahre für neue Studierende der Krankenpflegefakultäten von Padua und Verona, die die jährliche Praktikumsprüfung bestehen. Der Zuschuss wird für jedes Studienjahr in Form von Gutscheinen über die Arbeitsvermittlungszentren ausgezahlt, wobei sich die Gesamtinvestition auf 9 Millionen Euro beläuft. Wie nicht anders zu erwarten, stößt selbst diese Initiative auf Widerstand; manche halten sie für ein Wahlmanöver und jedenfalls nicht für strukturell sinnvoll. Die zugrunde liegende Idee ist jedoch absolut legitim und zielt darauf ab, mehr Pflegekräfte zu gewinnen, als sich derzeit bewerben.
Dennoch möchte ich aus pflichtbewusster Erinnerung an das historische Gedächtnis unseres öffentlichen Gesundheitssystems daran erinnern, dass das Pio Istituto di S. Spirito in Rom – das größte Krankenhaus Europas – vor vielen, vielen Jahren in seinen zahlreichen Krankenpflegeschulen den Studierenden nicht nur Bücher, Uniformen, Unterricht und Verpflegung zur Verfügung stellte, sondern ihnen während der dreijährigen Ausbildung auch ein steigendes „Vorgehalt“ zahlte. Darüber hinaus war die Ausbildung, abgesehen von den aktuellen regionalen DSU-Steuern, völlig kostenlos. Wenn man dann noch berücksichtigt, dass Absolventen, die innerhalb von ein bis zwei Monaten ihren Abschluss machten, direkt vom Krankenhaus, in dem sie studierten, eingestellt wurden, das erhebliche Mittel in sie investiert hatte, bietet sich eine mögliche Lösung für die Personalkrise im Pflegebereich: ein Ausbildungs- und Arbeitsvertrag, der im zweiten Jahr des dreijährigen Studiums unterzeichnet wird. Diese Lösung würde öffentliche Konkurrenz vermeiden, die Loyalität der Pflegekräfte stärken und den Verlust bestehender Investitionen verhindern. Diese Lösung könnte, mit den gebotenen Differenzierungen, auch für Ärzte gelten.
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