Gehaltserhöhungen im Gesundheitswesen ab 1. Juli. Wir kennen die Finanzierungsdetails

„In den nächsten 12 Monaten werden fast 18 Milliarden PLN an medizinische Einrichtungen fließen – darunter auf Empfehlung des Präsidenten von AOTMiT, aber auch aufgrund überdurchschnittlicher Leistungen bei Medikamenten- und Chemotherapieprogrammen. Wir haben dies als Bonus für das Überschreiten der Pauschalsumme im Netzwerk für 2024 bezeichnet“, informierte Izabela Leszczyna.
„Hätten wir das Gesetz nur umsetzen wollen, hätten wir Anfang Juni eine Empfehlung in Höhe von 9,1 Milliarden PLN aussprechen können (so viel würde allein die Gehaltserhöhung für Vollzeitbeschäftigte kosten – Anm. d. Red.). Da wir gemäß der Empfehlung des Premierministers die Verfügbarkeit und Qualität der Leistungen verbessern wollten, haben wir mit dem Finanzministerium gesprochen. Es wird eine zusätzliche Subvention geben, und alle formalen Fragen sind bereits geklärt“, fügte Leszczyna hinzu.
Wie Daniel Rutkowski, Präsident der Agentur für Bewertung von Gesundheitstechnologien und Tarifsystem, erklärte, belief sich die vorgelegte Empfehlung auf 16,94 Milliarden PLN. Für Übererfüllungen sind 756 Millionen PLN vorgesehen, während die sogenannte Prämie für die Überschreitung des Pauschalbetrags, d. h. zusätzliches Geld für Krankenhäuser, die mehr Leistungen erbracht haben, 300 Millionen PLN beträgt.
Seit Wochen warten Krankenhausmanager auf Informationen des Gesundheitsministeriums über die Höhe und Finanzierung der im Juli anstehenden Erhöhungen der Gesundheitsleistungen. Am 5. Juni legte die Agentur für Bewertung von Gesundheitstechnologien und Tarifsysteme dem Ministerium Empfehlungen vor, die auf den von Gesundheitseinrichtungen bereitgestellten Daten zur Mitarbeitervergütung basieren.
Zur Erinnerung: Gemäß dem Gesetz über den Mindestlohn im Gesundheitswesen endete die Frist für die Unterzeichnung von Vereinbarungen zwischen Einrichtungen und Mitarbeitern bezüglich der Lohnerhöhungen im Juli am 31. Mai. Kam es zu keiner Einigung, hatten die Direktoren bis zum 15. Juni Zeit, eine Anordnung bezüglich der Lohnerhöhungen zu erlassen.
Mittlerweile wurden die Krankenhausträger bereits das vierte Jahr in Folge, also seit der letzten Gesetzesnovelle, mit Verzögerung über die Details der Finanzierung der Erhöhungen informiert.
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