Zahlungen ab dem 7. November. 3.382 PLN monatlich für alle, unabhängig vom Einkommen.

- Erwachsene mit Behinderungen können Unterstützungsleistungen beantragen.
- Der Bewilligungsprozess erfolgt in zwei Schritten – zunächst wird der Antrag vom provinziellen Behindertenbewertungsteam geprüft und anschließend an ZUS weitergeleitet.
- Die monatliche Zahlungshöhe liegt zwischen 751 PLN und 4.133 PLN und ist unabhängig vom Einkommen und dem Bezug anderer Leistungen.
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Unterstützungsleistungen stehen Menschen mit Behinderungen zur Verfügung, die:
- müssen mindestens 18 Jahre alt sein
- sind Staatsbürger Polens, der EU oder eines EFTA-Landes.
- sich legal in Polen aufhalten und Zugang zum Arbeitsmarkt haben.
- wird eine Entscheidung erhalten, in der der Unterstützungsbedarf auf 70 bis 100 Punkte festgelegt wird.
Um Leistungen zu erhalten, müssen Sie zunächst einen Antrag beim Behindertenbewertungsausschuss des Woiwoden (WZON) einreichen. Auf Grundlage Ihres Antrags trifft der Ausschuss eine Entscheidung über den benötigten Unterstützungsbedarf.
Der nächste Schritt ist die Einreichung eines Antrags bei ZUS, was auf drei Arten erfolgen kann:
- PUE ZUS Plattform,
- Emp@tia Informations- und Serviceportal auf der Website empatia.mpips.gov.pl,
- Elektronisches Banking.
Dem Antrag muss nicht die von WZON erlassene Entscheidung beigefügt werden – die Antragsnummer genügt.
Unterstützungsleistung – wer kann sie erhalten und wann werden die Gelder ausgezahlt?Die Höhe der Unterstützungsleistung hängt von der erreichten Punktzahl ab und ist an die Höhe der Sozialrente gekoppelt.
Die Sozialrente beträgt derzeit 1.878,91 PLN, die Unterstützungsleistung beläuft sich also auf:
- 70-74 Punkte; 40 Prozent der Sozialrente - 751,56;
- 75-79 Punkte; 60 Prozent der Sozialrente - 1.127,35 PLN;
- 80-84 Punkte; 80 Prozent der Sozialrente - 1.503,13 PLN;
- 85-89 Punkte; 120 Prozent der Sozialrente - 2.254,69 PLN;
- 90-94 Punkte; 180 Prozent der Sozialrente - 3.382,04 PLN;
- 95-100 Punkte; 220 Prozent der Sozialrente - 4.133,60 PLN.
Ab dem 1. Januar 2025 steht die Unterstützungsleistung einem größeren Personenkreis zur Verfügung . Zuvor war sie nur für Menschen mit Behinderungen und dem höchsten Unterstützungsbedarf vorgesehen.
- Stufe I - ab dem 1. Januar 2024 - Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderungen mit dem höchsten Unterstützungsbedarf, d. h. mit einem Punktwert zwischen 87 und 100 Punkten;
- Stufe II - ab dem 1. Januar 2025 - Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderungen mit einem höheren Unterstützungsbedarf, d. h. von 78 bis 86 Punkten;
- III - die letzte Stufe - ab dem 1. Januar 2026 - steht die Unterstützungsleistung Menschen mit Behinderungen mit den verbleibenden anspruchsberechtigten Unterstützungsbedarfsstufen, d.h. von 70 bis 77 Punkten, zur Verfügung.
Die Unterstützungsleistung wird unabhängig vom Einkommen oder anderen bezogenen Leistungen gewährt. Sie wird wie folgt ausgezahlt:
- 2.
- 4.
- 7.
- 9.
- 12.
- 14.
- 16.
- 18.
- 20.
- und der 22. des Monats.
Fällt der Auszahlungstermin auf einen arbeitsfreien Tag, werden die Gelder am Vortag überwiesen.
wnp.pl